Nachtrag: 08.03.2024

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit verschiedene Bürgschaften für die BürgerWärme Bohmte e. G. eingegangen. So ist es für die BürgerWärme Bohmte e. G. möglich, günstigere Darlehen in Anspruch zu nehmen.

 

Derzeit ist die Gemeinde Bohmte für verschiedene Darlehen der BürgerWärme Bohmte e. G. eine Bürgschaft eingegangen.

 

Momentan beläuft sich der Stand der Restbeträge der Darlehen, für die die Gemeinde Bohmte eine Bürgschaft eingegangen ist, mit Stand zum 31.12.2025 auf insgesamt:

-       340.610,65 € (Darlehenssumme: 560.000 €)

-       108.386,89 € (Darlehenssumme: 140.000 €)

-       257.433,42 € (Darlehenssumme: 418.000 €)

 

Im Zuge der Sanierung des Freibads Bohmte wird für die Verbrauchsstelle Schulstr. 7 und Jahnstr. 10 (Schul- und Sportzentrum Bohmte) die Aufnahme eines weiteren Darlehens (i. H. v. 38.000 €) notwendig.

 

Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden.

 

Dieser Vorlage ist ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Übernahme der Bürgschaftserklärung bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 14.03.2024 auf den Weg gebracht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der BürgerWärme Bohmte e. G. für die Verbrauchsstelle Schulstr. 7 und Jahnstr. 10 in Bohmte i. H. v. 38.000 €.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt