Die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte läuft mit Datum vom 30.6.2024 ab. 

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 21.6.2023 dem Erlass einer landesweiten Katzenkastrationsverordnung durch die Landesregierung zugestimmt. Die Landesverordnung befindet sich derzeit in der Erarbeitung und ist noch nicht in Kraft getreten. Um das Katzenelend einzudämmen, wurde Paragraph 13b zum Schutz freilebender Katzen in das Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen per Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf der in dem jeweiligen Gebiet gehaltenen, fortpflanzungsfähigen Katzen zu verbieten oder zu beschränken sowie deren Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben.

 

Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte gab es verschiedene Hinweise auf freilebende, unkastrierte Katzen. Die Katzenhalter konnten ermittelt und auf die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hingewiesen und kontrolliert werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Sensibilisierung der Tierhalter zu diesem Thema, u.a. durch den gemeindlichen Flyer mehr Katzen als in der Vergangenheit kastriert wurden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die gemeindliche Katzenkastrationsverordnung bis zum Erlass der Nds. Katzenkastrationsverordnung zu verlängern (siehe Anlage).

 

 

 

 


1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte

 

 


Der Gemeinderat beschließt den Erlass der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bohmte wie in der Anlage dargestellt.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt