Sitzung: 14.03.2024 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/046/2024
Sachverhalt:
Die Firma Kesseböhmer Beschlagsysteme GmbH & Co. KG hat drei Bänke
aus Edelstahl im geschätzten Wert von insgesamt ca. 6.000 € gespendet.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte, die Spende der Bänke der Firma Kesseböhmer i. H. v. geschätzten 6.000 € anzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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6.000,00 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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6.000,00 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |