Der Verwaltungsausschuss hat am 17. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ gefasst. Nachdem ein weiteres, direkt angrenzendes Grundstück erworben werden konnte, hat der VA im Dezember 2022 den Geltungsbereich noch einmal erweitert. Am 26. April 2023 wurde der neue Planentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 03. Mai 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 07. Juni 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg am 25. Mai 2023 über die Planungsabsichten informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden gewertet, gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen.

 

Die Landwirtschaftskammer bittet in ihrer Stellungnahme um Aufnahme eines Hinweises zu Immissionen. Sie macht darauf aufmerksam, dass es zwangsläufig zu gewissen landwirtschaftsspezifischen Immissionen (Staub, Gerüche, Stäube) kommen kann und dies ortsüblich, unvermeidbar und insofern zu tolerieren ist. Dies wird in die Begründung übernommen.

 

Weiter hat der Fachdienst Kreisstraßen beim Landkreis Osnabrück im frühen Verfahren angeregt, dass auf der gegenüberliegenden Seite des Baugebiets ein Fuß- und Radweg verläuft und bittet darum, dass im Zuge der Erschließungsplanungen bereits geeignete Querungshilfen eingeplant werden, um die erforderliche Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer gewährleisten zu können. Auf Nachfrage seitens der Gemeinde Bohmte beim Landkreis Osnabrück wird von dort eine Querungshilfe östlich der mittig geplanten Einfahrt bevorzugt, da von überwiegenden Fahrbewegungen in Richtung und aus Richtung Ortskern Hunteburg auszugehen ist. Zur abschließenden Klärung soll die Sachlage zu gegebener Zeit in einer Verkehrsschau besprochen werden und später dann weiter in der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

 

Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt. Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht wird durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus entsprochen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt