Sitzung: 14.03.2024 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/043/2024
Der Verwaltungsausschuss hat am 17. März 2021 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ gefasst. Nachdem ein weiteres,
direkt angrenzendes Grundstück erworben werden konnte, hat der VA im Dezember
2022 den Geltungsbereich noch einmal erweitert. Am 26. April 2023 wurde der
neue Planentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Mit Schreiben vom 03. Mai 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum
07. Juni 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer
Bürgerversammlung in der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg am 25. Mai 2023 über
die Planungsabsichten informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen
und Hinweise wurden gewertet, gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen.
Die Landwirtschaftskammer bittet in ihrer Stellungnahme um Aufnahme eines
Hinweises zu Immissionen. Sie macht darauf aufmerksam, dass es zwangsläufig zu
gewissen landwirtschaftsspezifischen Immissionen (Staub, Gerüche, Stäube)
kommen kann und dies ortsüblich, unvermeidbar und insofern zu tolerieren ist.
Dies wird in die Begründung übernommen.
Weiter hat der Fachdienst Kreisstraßen beim Landkreis Osnabrück im frühen
Verfahren angeregt, dass auf der gegenüberliegenden Seite des Baugebiets ein
Fuß- und Radweg verläuft und bittet darum, dass im Zuge der
Erschließungsplanungen bereits geeignete Querungshilfen eingeplant werden, um
die erforderliche Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer gewährleisten zu
können. Auf Nachfrage seitens der Gemeinde Bohmte beim Landkreis Osnabrück wird
von dort eine Querungshilfe östlich der mittig geplanten Einfahrt bevorzugt, da
von überwiegenden Fahrbewegungen in Richtung und aus Richtung Ortskern
Hunteburg auszugehen ist. Zur abschließenden Klärung soll die Sachlage zu
gegebener Zeit in einer Verkehrsschau besprochen werden und später dann weiter
in der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.
Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt. Als nächsten
Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden
noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um
Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Veröffentlichung ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen
erneut Stellung zu nehmen.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht wird durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus entsprochen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr.
114 „Im Gänseorte“ an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren
nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |