Sitzung: 14.03.2024 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/042/2024
Für die Ausweisung des geplanten Baugebiets „Im Gänseorte“ hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2021 den Aufstellungsbeschluss
zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Im Dezember 2022 wurde der
Geltungsbereich um das Flurstück 23 erweitert, so dass mit den konkreten
Planungen begonnen werden konnte. Am 26. April 2023 wurde der neue Planentwurf
anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
beschlossen.
Mit Schreiben vom 03. Mai 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden
können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 07. Juni 2023
gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung in
der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg am 25. Mai 2023 über die
Planungsabsichten informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück
ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden gewertet,
gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen.
Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt. Als nächsten
Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden
noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um
Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Veröffentlichung ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen
erneut Stellung zu nehmen.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht wird durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus entsprochen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |