Für die Ausweisung des geplanten Baugebiets „Im Gänseorte“ hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Im Dezember 2022 wurde der Geltungsbereich um das Flurstück 23 erweitert, so dass mit den konkreten Planungen begonnen werden konnte. Am 26. April 2023 wurde der neue Planentwurf anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 03. Mai 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 07. Juni 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg am 25. Mai 2023 über die Planungsabsichten informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden gewertet, gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen.

 

Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt. Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht wird durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus entsprochen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt