Sitzung: 14.03.2024 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/041/2024
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2023 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen-
und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ gefasst. Parallel wird die
33. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Am 20. September 2023 hat
der Verwaltungsausschuss den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 mit dem
Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das
ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den
Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am
06. Dezember 2023 gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit
Schreiben vom 08. Dezember 2023 um Stellungnahme bis zum 22. Januar 2024
gebeten. Die Entwurfsplanung für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109
„Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ lag zusammen mit
der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis
einschließlich 22. Januar 2024 neben der Möglichkeit der Einsichtnahme auf der
Homepage und dem zentralen Internetportal des Landes Niedersachsen öffentlich
für jedermann aus. In diesem Verfahren sind drei private Stellungnahmen
eingegangen. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend gewertet,
gewürdigt und abgewogen.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden hat in seiner Stellungnahme darum
gebeten, einen Hinweis zu Schifffahrtszeichen aufzunehmen. Dieser wird in den
Hinweisen unter g) in der Begründung und im Planteil wie folgt aufgenommen: „An
den baulichen Anlagen innerhalb des Plangebietes dürfen keine Zeichen und
Lichter angebracht werden, die die Schifffahrt stören, insbesondere zu
Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung
beeinträchtigen oder die Schiffsführer durch Blendwirkung, Spiegelung oder
anderes irreführen oder behindern können.“
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich derzeit
keine Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen. Die Abwägung sowie die Planzeichnung mit
Begründung, Umweltbericht und alle weiteren Anlagen werden zeitnah Anfang der
kommenden Woche beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche
ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird.
Anschließend beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109
„Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ sowie die
Begründung als Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |