Sachverhalt:

Die Ratsgruppe "Gemeinsam für Bohmte" beantragt, dass die Gemeinde eine Richtlinie zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen erarbeitet und beschließt.

 

Über die Höhe der einzustellenden Haushaltsmittel soll im Rahmen des Haushaltsplans 2025 beraten werden.

 

Die Ratsgruppe hat einen Entwurf dieser Förderrichtlinie angefertigt, als Anlage beigefügt ist. Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist das Schaffen von Anreizen zur Flächenentsiegelung, insbesondere in Vorgärten, durch gestellte finanzielle Mittel durch die Gemeinde.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde beschließt anhand der Beratung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss, ob die Gemeinde eine Förderrichtlinie erarbeitet und beschließt, sowie welchen finanziellen Umfang diese hat.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

unbestimmt     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2024                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch Aufnahme in den Haushalt 2025    

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt