Sitzung: 14.03.2024 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/002/2024
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 das Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Bestandteil dieses Konzeptes war eine Veränderungsliste, in welcher u. a. auch die Einsparung von Finanzmitteln durch die Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Dümmer e.V. enthalten war sowie der Austritt aus der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL).
Für die Umsetzung der in der Veränderungsliste aufgeführten Maßnahmen sind noch gesonderte Beschlüsse zu fassen.
Laut Vereinssatzung des Naturparks Dümmer e.V. beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, welches das Kalenderjahr ist. Somit ist eine Kündigung zum 31.12.2024 möglich, sofern die Kündigung bis zum 30.09.2024 beim Vereinsvorstand eingeht.
Der Gesellschaftervertrag der TOL sieht für den Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft eine Kündigungsfrist von 2 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres vor, welches das Kalenderjahr ist. Um einen möglichst zeitnahen Austritt zum 31.12.2025 zu erreichen, wurde nach dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts bereits in 2023 die Austrittserklärung an die TOL geschickt, um die erforderlichen Fristen einzuhalten.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft
im Verein Naturpark Dümmer e.V. zum 31.12.2024. Der Rat der Gemeinde Bohmte
genehmigt des Weiteren den Austritt aus der Tourismusgesellschaft Osnabrücker
Land mbH zum 31.12.2025.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |