Sitzung: 29.02.2024 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/028/2024
Sachverhalt:
Auf Antrag der Ratsgruppe Die Grünen Die Linke vom 13.08.2022 und
gemäß Beschluss des Verwaltungsschusses der Gemeinde Bohmte vom 07.12.2022
wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Beitragssatzung für die
Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte zu entwickeln.
Der Vorlage ist eine neue „Satzung der
Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte“ angefügt.
Die neue Satzung wurde von der Verwaltung
komplett neu aufgestellt.
Folgende wesentliche Änderungen wurden
eingearbeitet:
- Der Ausschluss von Kindern aus der Betreuung
der Kindertagesstätten wurde ersatzlos gestrichen. Die Kindertagesstätten
können entsprechende Regelungen auch in Betreuungsverträgen aufnehmen.
Weiterhin können rückständige Beiträge öffentlich-rechtlich beigetrieben
werden.
- Der Kostenbeitrag wird generell nach dem
Umfang der Inanspruchnahme der Betreuung berechnet. Per Satzung vorgegeben wird
der Kostenbeitrag für eine Stunde. Für den entsprechenden Stundensatz ist das
steuerpflichtige Einkommen des Vorvorjahres maßgebend. Die genannte Regelung
wird ebenfalls bei der Festsetzung der Kostenbeiträge für die Kindertagespflege
angewandt, die der Landkreis in der entsprechenden Satzung erlassen hat. Hier
würde man für beide Förderungsmöglichkeiten einheitliche Grundlagen und
Verfahren schaffen.
- Der Kostenbeitrag wird innerhalb von 6
Einkommensstufen festgelegt. Eine Abstufung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ist gem. §22 NKiTaG erforderlich.
- Für Pflegekinder gilt die 1.
Einkommensstufe.
- Die Beitragsfreiheit gem. § 22 NKiTaG wurde
in § 6 der Satzung berücksichtigt.
- Die Geschwisterermäßigung wurde umgestellt.
In der neuen Satzung erhält das 2. Kind eine Ermäßigung von 50 %, wenn für das
1. Kind ebenfalls ein Kostenbeitrag auch in der Tagespflege gezahlt wird. Ab
dem 3. Kind entfallen die Betreuungskosten komplett, wenn für alle 3 Kinder ein
Kostenbeitrag für eine Kindertageseinrichtung oder für die Tagespflege gezahlt
werden muss. Ein Kostenbeitrag nur für die 9. Betreuungsstunde ist kein Kostenbeitrag
im Sinne dieser Regelung. Eingeschulte Kinder werden ebenfalls hier nicht
berücksichtigt.
- Eine jährliche Steigerung des Kostenbeitrags
um 3% soll ab dem 01.08.2026 erfolgen.
In den anliegenden Darstellungen
werden die neuen Beträge und die alten Beträge dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die
neue Satzung zum 01.08.2024 umzusetzen, um zum neuen Kindergartenjahr die neue
Regelung anzuwenden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei einer Umstellung
während des Kindergartenjahres würde entfallen.
Anlagen:
Auswertungen
neue Satzung
aktuelle Satzung
Tabelle neue und alte Beiträge
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde beschließt:
1.
Die Nutzungs- und
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte tritt 01.08.2024
außer Kraft.
2.
Die Satzung,
„Satzung der Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte“ tritt zum
01.08.2024 in Kraft.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |