Sitzung: 22.02.2024 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: IV/049/2024
Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates am 16.11.2023 wurde der Hinweis gegeben, dass die vorhandenen Markierungen der Radfahrstreifen auf der Dammer Straße und der Hauptstraße teilweise schon sehr abgefahren sind und neu gekennzeichnet werden müssten.
Daraufhin wurde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Osnabrück, Kontakt aufgenommen. Als Ergebnis kam heraus, dass die NLStBV entsprechende Kennzeichnungen nur noch vornimmt, wenn die Fahrbahnbreiten bei einem einseitigen Streifen mindestens 7,00 m und bei beidseitigen Streifen mindestens 8,00 m breit sind. Nur unter diesen Voraussetzungen seien die erforderlichen Breiten gegeben, damit ein Begegnungsverkehr des motorisierten Verkehrs möglich ist und auch der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern eingehalten werden kann.
Insofern erfolgt weder an der Hauptstraße noch an der Dammer Straße eine Erneuerung der Kennzeichnung, da hier die geforderten Breiten nicht eingehalten werden.
Anlagen:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |