Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates am 16.11.2023 wurde der Hinweis gegeben, dass die vorhandenen Markierungen der Radfahrstreifen auf der Dammer Straße und der Hauptstraße teilweise schon sehr abgefahren sind und neu gekennzeichnet werden müssten.

 

Daraufhin wurde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Osnabrück, Kontakt aufgenommen. Als Ergebnis kam heraus, dass die NLStBV entsprechende Kennzeichnungen nur noch vornimmt, wenn die Fahrbahnbreiten bei einem einseitigen Streifen mindestens 7,00 m und bei beidseitigen Streifen mindestens 8,00 m breit sind. Nur unter diesen Voraussetzungen seien die erforderlichen Breiten gegeben, damit ein Begegnungsverkehr des motorisierten Verkehrs möglich ist und auch der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern eingehalten werden kann.

 

Insofern erfolgt weder an der Hauptstraße noch an der Dammer Straße eine Erneuerung der Kennzeichnung, da hier die geforderten Breiten nicht eingehalten werden.

 

 


Anlagen:

 

 


 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt