Sitzung: 15.02.2024 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/027/2024
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2019 ist die erste Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte in Kraft. Die Förderrichtlinie beinhaltet direkte sowie indirekte Förderungen von Vereinen und Gruppierungen, die für die Gemeinde Bohmte aktiv sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die jährliche Förderung von Kinder- und Jugendlichen in den Vereinen (U-18-Förderung) i. H. v. 15 € pro pro Kind und Jugendlicher im Jahr. Die Beantragung der Förderung muss lt. Richtlinie bis zum 31.08. des Vorjahres erfolgen, um die Planung der Haushaltsmittel entsprechend auszurichten.
Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Bohmte wurde der Vorschlag erarbeitet, die Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte auf 10 € pro U18-Jährigen festzusetzen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Punkt II.1.a) 1. Absatz wie folgt abzuändern:
II.1.a) Zuschüsse für die Jugendarbeit
„Die örtlichen Vereine erhalten für die Jugendarbeit auf Antrag für
jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Bohmte einen
Pauschalzuschuss i. H. v. 10,00 € jährlich. Nicht in der Gemeinde Bohmte
wohnende jugendliche Mitglieder werden bis zu 10 % der gesamten Zahl der
Mitglieder unter 18 Jahren berücksichtigt.“
Anlagen:
derzeitige Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Förderrichtlinie Vereine entsprechend der Vorlage rückwirkend zum 01.01.2024 unter II 1.a) Zuschüsse für die Jugendarbeit wie folgt abzuändern:
„Die örtlichen Vereine erhalten für die Jugendarbeit auf Antrag für
jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Bohmte einen
Pauschalzuschuss i. H. v. 10,00 € jährlich. Nicht in der Gemeinde Bohmte
wohnende jugendliche Mitglieder werden bis zu 10 % der gesamten Zahl der
Mitglieder unter 18 Jahren berücksichtigt.“
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36250 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |