Der Sozialverband Deutschland möchte auf dem Bahnhofsvorplatz eine orange Bank „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ aufstellen und bittet hierfür um Zustimmung.

 

In vielen Kommunen und bei vielen Institutionen sind bereits orange Bänke aufgestellt worden, um so ein klares und erkennbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu setzen.

 

Daher ist der Antrag des Sozialverbandes aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich positiv zu beurteilen.

 

Der konkrete Standort sollte allerdings vor Ort abgestimmt werden. Da der Bahnhofsvorplatz auch für verschiedenste Veranstaltungen wie „Menschen in Bohmte“ und Nikolausmarkt genutzt wird, sollte der Standort der Bank so gewählt werden, dass sie bei diesen Veranstaltungen nach Möglichkeit nicht umgesetzt werden muss, aber dennoch gut sichtbar ist.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohme beschließt, dem Sozialverband Deutschland zu gestatten auf dem Bahnhofsvorplatz eine orange Bank „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ aufzustellen. Der genaue Standort wird vom Ortsbürgermeister mit seinen Stellvertretern, dem Gemeindebürgermeister und einem Vertreter des Sozialverbandes vor Ort festgelegt.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt