Bei der Verwaltung ist eine Unterschriftenliste eingereicht worden, die den Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen am Sportplatz „Zur Ovelgönne“ beinhaltet.

 

Die Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.

 

Zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeiten wurde in dem Bereich „Sportplatz Zur Ovelgönne“ das mobile Radardisplay aufgestellt und verdeckte Aufzeichnungen durchgeführt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

 

Die Auswertung hat ergeben, dass der Gesamtwert V 85 bei 40,6 liegt.

Aus Richtung der Straße „Am Schwaken Hofe“ kommend liegt der V 85 Wert bei 47,2 und aus Richtung der Straße „Osnabrücker Straße“ bei 33,3 und somit unter der Geschwindigkeitsbegrenzung liegt.

 

Die Geschwindigkeit V 85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie stellt damit das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau dar. Je dichter der Wert V 85 an der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung liegt umso größer ist die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt.

 

Laut Verkehrsunfallstatistik der Polizeidirektion Osnabrück ist das Unfallgeschehen in dem oben genannten Bereich unauffällig. Im Zeitraum von 2018 bis Oktober 2023 gab es im direkten Straßenbereich vor „Sportplatz Zur Ovelgönne“ zwei Abbiegeunfälle mit PKW-Beteiligung. Für den gesamten Bereich der Straße „Zur Ovelgönne“ sind für die Jahre:

 

2018:     4 Unfälle

2019:     0 Unfälle

2020:     2 Unfälle

2021:     0 Unfälle

2022:     4 Unfälle

2023:     1 Unfall

 

aufgenommen worden.

 

Die Verkehrsbeteiligung betrug bei den elf Verkehrsunfällen:

 

Personenkraftwagen:                   17

Liefer- und Lastkraftwagen:          1

Busse:                                                    1

Motorisierte Zweiräder:                                2

 

Es gab keine Unfälle mit Radfahrer-und/oder Fußgängerbeteiligung.


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss möge einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt