Gremium: Ausschuss für Bauen und Planen, Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität

In der ersten gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Umwelt, Energie und Mobilität und Bauen und Planen am 05. September 2023 wurde beschlossen, für die Erarbeitung einer Musterbausatzung einen externen Moderator anzufragen, der zusammen mit allen Ausschussmitgliedern in weiteren gemeinsamen Kombi-Sitzungen einen möglichen Weg zur Erarbeitung einer solchen Musterbauordnung erarbeitet.

 

Herr Bürgermeister a.D. Benno Trütken, der beim NSGB die Fachbereiche Bau, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit beschult, gab in der letzten Sitzung am 12.12.2023 anhand einer Präsentation einen Überblick zu diesem Thema.

 

Mithilfe kommunaler Beispiele, die sich ebenfalls das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Planungszielen im Städtebau, Klimaschutz, kommunale Wärmeplanung, flächensparendes Bauen usw. ebenfalls zum Ziel gesetzt haben und der Nutzung einer Online-Umfrageplattform mit Echtzeit-Feedback gelang ein guter Einstieg in die Diskussion. Die dort erarbeitete Präsentation liegt allen Ausschussmitgliedern vor.

 

Mit Blick auf Aufgaben der nachhaltigen Bauleitplanung besteht weiterhin viel Gesprächsbedarf. In der kommenden Sitzung sollen lokale Besonderheiten anhand von Siedlungs- und Klimastrukturen, Bevölkerungsdaten etc. zur Prioritätenbildung besprochen werden, um dann weiter Musterformulierungen und Abwägungshilfen auszuloten.

 

 


Anlagen:

 

 


Die Rahmenbedingungen und Ziele einer möglichen Musterbausatzung sind entsprechend der Beratung festzulegen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt