Sitzung: 24.01.2024 Ausschuss für Bauen und Planen, Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Bauen und Planen, Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/006/2024
In der ersten
gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Umwelt, Energie und Mobilität und Bauen und
Planen am 05. September 2023 wurde
beschlossen, für die Erarbeitung einer Musterbausatzung einen externen
Moderator anzufragen, der zusammen mit allen Ausschussmitgliedern in weiteren
gemeinsamen Kombi-Sitzungen einen möglichen Weg zur Erarbeitung einer solchen Musterbauordnung
erarbeitet.
Herr Bürgermeister a.D. Benno Trütken, der
beim NSGB die Fachbereiche Bau, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit beschult, gab
in der letzten Sitzung am 12.12.2023 anhand einer Präsentation einen Überblick
zu diesem Thema.
Mithilfe kommunaler Beispiele, die sich
ebenfalls das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Planungszielen im
Städtebau, Klimaschutz, kommunale Wärmeplanung, flächensparendes Bauen usw.
ebenfalls zum Ziel gesetzt haben und der Nutzung einer Online-Umfrageplattform
mit Echtzeit-Feedback gelang ein guter Einstieg in die Diskussion. Die dort
erarbeitete Präsentation liegt allen Ausschussmitgliedern vor.
Mit Blick auf Aufgaben der
nachhaltigen Bauleitplanung besteht weiterhin viel Gesprächsbedarf. In
der kommenden Sitzung sollen lokale Besonderheiten anhand von Siedlungs- und
Klimastrukturen, Bevölkerungsdaten etc. zur Prioritätenbildung besprochen
werden, um dann weiter Musterformulierungen und Abwägungshilfen auszuloten.
Anlagen:
Die Rahmenbedingungen und Ziele einer möglichen Musterbausatzung sind
entsprechend der Beratung festzulegen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |