Sitzung: 14.12.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/322/2023
Sachverhalt:
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B der Gemeinde Bohmte sind letztmalig zum 01.01.2012 erhöht worden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2023 erhöht.
Somit gelten derzeit folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 340 v. H.
Grundsteuer B: 340 v. H.
Gewerbesteuer: 395 v.H.
Für die Berechnungen der Leistungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG) werden Nivellierungssätze zu Grunde gelegt. Der Nivellierungssatz dient der interkommunalen Gleichbehandlung, weil er den Finanzausgleich nach dem NFAG von der Entscheidung der einzelnen Kommune über die Höhe der Hebesätze unabhängig macht. Höhere als die nach dem NFAG normierten Hebesätze führen zu mehr Einnahmen, welche allein der erhebenden Gemeinde zugutekommen; niedrigere Hebesätze führen zu Mindereinnahmen, welche wiederum nur die Kommune belasten.
Der Nivellierungssatz zur Berechnung der Leistungen nach dem NFAG für die Haushaltsplanung 2024 wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 356 v. H.
Grundsteuer B: 378 v. H.
Gewerbesteuer: 353 v. H.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B der Gemeinde Bohmte liegen damit unter den Nivellierungssätzen. Das bedeutet, dass bei der Gemeinde Bohmte im Zusammenhang mit der Berechnung der Leistungen nach dem NFAG Einnahmen berücksichtigt werden, die tatsächlich nicht eingegangen sind. Dadurch wird der Haushalt der Gemeinde Bohmte belastet. Die Verwaltung hat diese Thematik bereits im Rahmen der Haushaltsklausur am 10./11.11.2023 und in der Vergangenheit (letztmalig durch Vorlage IV/094/2022) erläutert.
Daher wird im Interesse einer nachhaltigen Haushaltspolitik vorgeschlagen, die Hebesätze der Grundsteuern A und B anzupassen:
Grundsteuer A: 380 v.H.
Grundsteuer B: 380 v.H.
Die gesonderte Festsetzung der Realsteuerhebesätze in einer Satzung ist (nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück) erforderlich, damit die Änderungen bereits bei der Versendung der Jahresbescheide berücksichtigt werden können und nicht eine nachträgliche Berichtigung im Laufe des Jahres 2024 erforderlich wird. Die genannten Hebesätze sind bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt worden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Bohmte.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
61110 |
|
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |