Die Gesellschafterversammlung hat die Geschäftsleitung in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 14. Juni 2023 mit der Ausarbeitung eines neuen Entwurfs des Gesellschaftsvertrags beauftragt, da sich zwischenzeitlich formaler und inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben hat, welcher den Gesellschaftervertrag und den Betrauungsakt betrifft.

 

Anpassung des Gesellschaftsvertrags

 

Der Gesellschaftsvertrag der oleg wurde mit Einführung des Geschäftsbereichs oleg-Flächenmanagement zuletzt am 9. Juni 2015 angepasst. In der Zwischenzeit hat sich formaler und inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben. Die Geschäftsleitung empfiehlt daher eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschafterversammlung der oleg hat in der letzten Sitzung am 9.11.2023 beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrags gemäß dem anliegenden Entwurf vorzusehen und den Entwurf den jeweiligen Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

Formaler Anpassungsbedarf:

-       Anpassung der Darstellung der Gesellschafter und Gesellschaftsanteile nach dem Austritt der Samtgemeinde Bersenbrück.

 

-       Die digitale Bereitstellung der Einladungen und der digitale Versand der Vorlagen sowie der Niederschriften für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen werden vorgesehen.

 

-       In Ausnahmefällen und Krisensituationen können mit Zustimmung der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung digitale Sitzungen, hybride Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen zugelassen werden.

 

Inhaltlicher Anpassungsbedarf:

-       Für die Sparkassen ist nicht mehr automatisch der/die jeweilige Vorstandsvorsitzende Mitglied des Aufsichtsrats. Die Sparkassen entsenden jeweils eine Vertretung des Vorstandes. Das Vorstandsmitglied kann sich durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vertreten lassen.

 

-       Die Regelungen des § 15 des Gesellschaftsvertrages zur Verlustabdeckung werden an die seit 2022 praktizierte Praxis angepasst. Das bedeutet:

 

·         Der Jahresfehlbetrag für den Geschäftsbereich oleg-Projekte wird in die zwei Sparten „Personalaufwendungen“ und „sonstige Aufwendungen“ aufgegliedert. Für die Personalaufwendungen gilt, dass diese aus Einnahmen der direkten Projekttätigkeit gedeckt werden (Verwaltungskostenpauschalen). Darüberhinausgehende Personalaufwendungen trägt der Gesellschafter Landkreis Osnabrück.

 

·         Der Jahresfehlbetrag des Bereichs „sonstige Aufwendungen“ wird unverändert zu 22 % von der Gruppe der Sparkassen und der Rest jeweils hälftig vom Landkreis Osnabrück und der Gruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden übernommen.

 

·         Die Höhe der Verlustabdeckung ist seit der Gründung der oleg im Jahr 1994 bis auf Kleinstbeträge bei der Euroumstellung nicht an Preissteigerungen angepasst worden. Alleine die Inflationsrate zwischen 1994 und 2023 beträgt 62,08 %. Um eine Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern, wird eine Anhebung der maximalen Verlustabdeckung um 30 % vorgesehen.

 

Im Bereich oleg-Flächenmanagement wird kein Maximalbetrag für die Verlustabdeckung festgeschrieben. Die Verlustübernahme erfolgt in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan sofern der Landkreis Osnabrück dem Wirtschaftsplan zugestimmt hat.

 

Eine Aufstellung der maximalen Verlustabdeckung je Gesellschafter ist als Anlage angefügt. Für die Gemeinde Bohmte bedeutet dies eine Erhöhung der bisherigen maximalen Verlustabdeckung von 2.361,96 € um 841,78 € auf 3.203,74 €.

 

Eine beihilferechtliche Prüfung ist erfolgt. Entsprechend der Änderungen des Gesellschaftsvertrags der oleg wird eine Fortschreibung und Anpassung des Betrauungsaktes aus 2015 empfohlen.

 

Als Anlagen sind die Synopse des Gesellschaftsvertrages sowie die Aufstellung zur maximalen Verlustabdeckung je Gesellschafter im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftervertrages der oleg beigefügt.

 

Anpassung des Betrauungsakts

 

Der bestehende Gesellschaftsvertrag der oleg (Urkunde Nr. 583/2015 des Notars Dr. Busse vom 09.06.2015) und der bestehende Betrauungsakt des Landkreises Osnabrück beruhen auf dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Osnabrück vom 8. Dezember 2014. Dadurch wurden die Tätigkeiten der oleg in die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" aufgeteilt. Der Bereich "oleg-Flächenmanagement" stellte damals ein neues Geschäftsfeld dar, welches eine strategische Sicherung von landwirtschaftlichen Tausch- und Ausgleichsflächen als Voraussetzung für den Erfolg von Gewerbeflächenentwicklungsprojekten sichern sollte.

 

Vorausgegangen waren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine beihilferechtliche Prüfung durch Dr. Christoph Jahn von der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte aus Paderborn, auf deren Grundlage der bestehende Betrauungsakt erlassen wurde.

 

Die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die oleg verfolgt worden. Sie sollen auch in Zukunft weiterentwickelt und durch die Gesellschafter finanziert werden, soweit das erforderlich ist zur Abdeckung von Fehlbeträgen. Bereits für das Geschäftsjahr 2022 und seitdem ist eine gegenüber dem bestehenden Gesellschaftsvertrag (dort § 15 Abs. 2 und 3) geänderte Regelung zur Aufteilung der Finanzierungslast unter den Gesellschaftern zum Tragen gekommen. Der Gesellschaftsvertrag soll nun geändert werden, um diese geänderte Aufteilung entsprechend zu regeln. Daran ist auch der Betrauungsakt anzupassen.  Die geänderten Festsetzungen betreffen den Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 3 und 4. Die Fortschreibung des Betrauungsakts soll entsprechend nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg erfolgen.

 

Des Weiteren ist der Betrauungsakt im Hinblick darauf zu ergänzen, dass der Landkreis Osnabrück Darlehen durch Kommunalbürgschaften besichert, die Kreditinstitute zur Finanzierung der Geschäftsbereiche "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" gewähren. Die ergänzten Festsetzungen sind in dem Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 1 und 6 des Betrauungsakts aufgenommen worden. Die dabei zu beachtenden beihilferechtlichen Rechtsakte sind dort aufgeführt.

 

Als Anlage liegt der geänderte Betrauungsakt in seiner Entwurfsfassung sowie als Synopse zum bestehenden Betrauungsakt bei.

 

Weiteres Verfahren

Nach der Beschlussfassung durch alle Gesellschafter wird die Geschäftsführung die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags organisieren. Die Gesellschafter stellen den Betrauungsakt nach Beschlussfassung und notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags neu aus. Der Betrauungsakt bedarf keiner notariellen Beurkundung.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:

 

1.    Die Gemeinde Bohmte stimmt der Neufassung des § 15 des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft zur Verlustabdeckung zu.

 

2.    Die Gemeinde Bohmte stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH, wie in der Begründung zu dieser Vorlage dargelegt, zu.

 

3.    Die Gemeinde Bohmte beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Begründung dargelegt.

 

4.    Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrauungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 16. Juli 2015 (Beschlusses des Rates der Gemeinde Bohmte zum Betrauungsakt aus 2015) ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

5.    Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.

 

6.    Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

max. 3.203,74 € / Jahr

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

57110    

 

 

 

Kostenstelle:

4315000    

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten: max. 3.203,74 €

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt