Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte erhebt derzeit Hundesteuer auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung. Das Steueraufkommen liegt seit Jahren relativ konstant zwischen 50.000 € und 58.000 €.

 

Derzeit beträgt die Hundesteuer jährlich:

 

 

Steuer

  1. Hund

48 €

  1. Hund

72 €

weiterer Hund

96 €

gefährlicher Hund

660 €

 

In der Haushaltsklausur am 10./11.11.2023 wurde die Festlegung folgender Sätze favorisiert:

 

 

Steuer

  1. Hund

70 €

  1. Hund

145 €

weiterer Hund

180 €

 

Aus der Anwendungspraxis heraus wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, monatlich mit glatten Beträgen zu arbeiten.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die jährliche Hundesteuer wie folgt zu ändern:

 

 

Steuer

  1. Hund

72 €

  1. Hund

144 €

weiterer Hund

180 €

gefährlicher Hund

660 €

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2024 neu zu fassen – siehe Anhang zu dieser Vorlage. Darüber hinaus ist der Vorlage die bisher gültige Fassung mit den Änderungen beigefügt.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024 und damit das Außer-Kraft-Treten der derzeit gültigen Satzung vom 26.09.2019.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

61110

 

 

 

Kostenstelle:

900000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt