Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Elternvertreter/innen der Schulen im Ausschuss für Bildung gem. § 71 Abs.1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG bestimmt. Die Benennung gilt bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31.10.2026.

 

 

Nach § 91 Abs. 3 scheiden Elternvertreter/innen aus ihrem Amt aus, wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen oder wenn Sie von ihrem Amt zurücktreten. Dies trifft auf die bisherigen Vertreterinnen Janine Bierwagen, Lisa Purps und Katja Meimbresse-Henning zu. Als Vertreter der Eltern verbleibt somit nur noch Herr Christoph Tiaden im Ausschuss.

 

Der Gemeindeelternrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2023 folgende Nachbesetzungen beschlossen:

 

2. Vertreter der Eltern:

    Matthias Michael, Bgm.-Otto-Knapp-Str. 35, 49163 Bohmte

 

Stellvertreter der Eltern:

1. Dina Köhler, Bremer Str. 106, 49163 Bohmte

2. Kerstin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Frau Janine Bierwagen, Frau Katja-Meimbresse Henning und Frau Lisa Purps fest und beschließt die Nachbesetzung der Sitze der Elternvertreter/innen im Ausschuss für Bildung wie folgt:

 

2. Vertreter der Eltern:

    Matthias Michael, Bgm.-Otto-Knapp-Str. 35, 49163 Bohmte

 

Stellvertreter der Eltern:

1. Dina Köhler, Bremer Str. 106, 49163 Bohmte

2. Kerstin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt