Sitzung: 14.12.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/278/2023
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Elternvertreter/innen der Schulen im Ausschuss für Bildung gem. § 71 Abs.1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG bestimmt. Die Benennung gilt bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31.10.2026.
Nach § 91 Abs. 3 scheiden Elternvertreter/innen aus ihrem Amt aus, wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen oder wenn Sie von ihrem Amt zurücktreten. Dies trifft auf die bisherigen Vertreterinnen Janine Bierwagen, Lisa Purps und Katja Meimbresse-Henning zu. Als Vertreter der Eltern verbleibt somit nur noch Herr Christoph Tiaden im Ausschuss.
Der Gemeindeelternrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2023 folgende Nachbesetzungen beschlossen:
2. Vertreter der Eltern:
Matthias Michael, Bgm.-Otto-Knapp-Str. 35, 49163 Bohmte
Stellvertreter der Eltern:
1. Dina Köhler, Bremer Str. 106, 49163 Bohmte
2. Kerstin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Frau Janine Bierwagen, Frau Katja-Meimbresse Henning und Frau Lisa Purps fest und beschließt die Nachbesetzung der Sitze der Elternvertreter/innen im Ausschuss für Bildung wie folgt:
2. Vertreter der Eltern:
Matthias Michael, Bgm.-Otto-Knapp-Str. 35, 49163 Bohmte
Stellvertreter der Eltern:
1. Dina Köhler, Bremer Str. 106, 49163 Bohmte
2. Kerstin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |