Sitzung: 14.12.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/277/2023
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Schülervertreter der Schulen im Ausschuss für Bildung gem. § 71 Abs. 1 i.V.m. § 110 NSchG bestimmt. Beide Schülervertreter haben zwischenzeitlich die Schule verlassen und scheiden kraft Gesetzes aus ihrem Amt aus, so dass zwei neue Vertreter und zwei Stellvertreter zu bestimmen sind.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Schülervertreter im Ausschuss für Bildung jeweils für die halbe Wahlperiode gewählt. Die erste Hälfte der Wahlperiode läuft bis zum 30.04.2024. Die Schülervertreter/innen werden vom Gemeindeschülerrat vorgeschlagen. Die Schüler/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und eine Schule des Schulträgers besuchen. Der Gemeinderat stellt die Besetzung des Ausschusses für Bildung fest und ist dabei an die Vorschläge des Gemeindeschülerrates gebunden.
Der Gemeindeschülerrat hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2023 neu konstituiert und folgende Vertreter/innen und Stellvertreterinnen benannt:
1. Vertreter: Daniel Kleimann, Gutenbergstr. 16, 49163 Bohmte
2. Vertreterin: Katja-Fyona Weizel, Auf der Masch 9, 49163 Bohmte
Stellvertreterin: Jasmin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte
Ein/e 2. Stellvertreter/in konnte nicht benannt werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt auf der Grundlage der Beschlussfassung der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 16.12.2021 folgende Besetzung der Ausschusssitze der Schülervertreter/innen gem. § 71 Abs. 1 NKomVG i.V.m. §110 für die Dauer der Hälfte der Wahlperiode bis zum 30.04.2024 fest:
1. Vertreter: Daniel Kleimann, Gutenbergstr. 16, 49163 Bohmte
2. Vertreterin: Katja-Fyona Weizel, Auf der Masch 9, 49163 Bohmte
Stellvertreterin: Jasmin Lenz, Im Hußmannsfeld 6, 49163 Bohmte
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |