Sitzung: 05.12.2023 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/313/2023
Sachverhalt:
Kann der Haushaltsausgleich weder real noch fiktiv erreicht werden, so ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (§ 110 Abs. 8 NKomVG).
Im Haushaltssicherungskonzept ist folgendes festzulegen:
- innerhalb welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich sowie die Beseitigung der Überschuldung oder der drohenden Überschuldung erreicht,
- wie der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag und die Verschuldung abgebaut und
- wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages und einer zusätzlichen Verschuldung vermieden
werden sollen. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.
In der mittelfristigen Finanzplanung wird sich die Erhöhung der Grundsteuer A und B, sowie die Anhebung der Vergnügungs- und Hundesteuer auf der Ertragsseite positiv auswirken.
In den Jahren 2026 bis 2029 wird es zudem zu signifikanten Gewerbeansiedlungen im Zusammenhang mit der Energiewende auf dem Gebiet der Gemeinde Bohmte kommen, die sich deutlich im Gewerbesteueraufkommen konjunkturunabhängig abbilden werden.
Ferner ist mit positiven Einkünften durch die Inbetriebnahme des Schüttguthafens in Bohmte - Leckermühle im selben Zeitraum zu rechnen.
Der Vorlage wird das Haushaltssicherungskonzept mit der Übersicht der Veränderungen, die im Vergleich zum eingebrachten Entwurf des Haushalts 2024 am 08.11.2023 bereits im Haushalt berücksichtigt wurden, voraussichtlich bis zum 04.12.2023 beigefügt. Zu den Veränderungspositionen, die einer politischen Beratung bedürfen, werden die entsprechenden Beschlüsse im ersten Quartal 2024 gefasst.
Die Haushaltssicherung mit dem Ziel, die dauernde Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, ist ein längerer Prozess, mit dem sich die Gemeinde Bohmte auch in den nächsten Jahren weiter beschäftigen muss.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt das Haushaltssicherungskonzept gem. § 110 Abs. 8 NKomVG für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Form. Sollte es im Nachgang dieses Beschlusses für die Jahre 2022/2023 zu deutlich positiveren Prognosen kommen, die einen fiktiven Haushaltsausgleich darstellen, besteht die Möglichkeit, eine Priorisierung der Veränderungsliste vorzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |