Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte erhebt derzeit Vergnügungssteuer auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung.

 

Seit dem Jahr 2019 erfolgt eine Spielgerätebesteuerung anhand des Einspielergebnisses. Der derzeit festgelegte Prozentsatz liegt lt. § 6 der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung bei 20 %.

 

Auf Grundlage der Beratungen in der Haushaltsklausur am 10./11.11.2023 zum Haushalt 2024 wird eine Erhöhung des Satzes auf 25% angestrebt.

 

Die 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung wird der Vorlage voraussichtlich am Montag, 27.11.2023 beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2024 mit der Änderung der Spielgerätebesteuerung anhand des Einspielergebnisses von 20 auf 25%.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt