Sitzung: 05.12.2023 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/307/2023
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte erhebt derzeit Hundesteuer auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung. Das Steueraufkommen liegt seit Jahren relativ konstant zwischen 50.000 € und 58.000 €.
Derzeit beträgt die Hundesteuer jährlich:
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Steuer |
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48 € |
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72 € |
weiterer
Hund |
96 € |
gefährlicher
Hund |
660 € |
In der Haushaltsklausur am 10./11.11.2023 wurde die Festlegung folgender Sätze favorisiert:
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Steuer |
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70 € |
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145 € |
weiterer
Hund |
180 € |
Aus der Anwendungspraxis heraus wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, monatlich mit glatten Beträgen zu arbeiten.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die jährliche Hundesteuer wie folgt zu ändern:
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Steuer |
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72 € |
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144 € |
weiterer
Hund |
180 € |
gefährlicher
Hund |
660 € |
Es wird vorgeschlagen, die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2024 neu zu fassen – siehe Anhang zu dieser Vorlage. Darüber hinaus ist der Vorlage die bisher gültige Fassung mit den Änderungen beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2024 und damit das Außer-Kraft-Treten der derzeit gültigen Satzung vom 26.09.2019.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
61110 |
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Kostenstelle: |
900000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |