Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/303/2023
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 15. März 2023
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und
Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ beschlossen. In der Sitzung am
20. September 2023 wurde der Planvorentwurf anerkannt und das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen.
Mit Schreiben vom 28. September 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 03. November 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gut besuchten Bürgerversammlung am 06. November 2023 über die Planungsabsichten informiert. Einwendungen wurden nicht formuliert.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden derzeit gewertet, gewürdigt und abgewogen. Die Abwägung und die Entwurfsunterlagen werden rechtzeitg in Session zur Sitzung des Ausschusses Bauen und Planen eingestellt.
Als nächster Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Sondergebiet Biomethananlage“ an und
beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |