Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/302/2023
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 20. September
2023 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In
derselben Sitzung wurde der Planvorentwurf anerkannt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren
nach dem BauGB beschlossen.
Mit Schreiben vom 28. September 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 03. November 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gut besuchten Bürgerversammlung am 06. November 2023 über die Planungsabsichten informiert. Einwendungen wurden in der Versammlung nicht formuliert.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gewertet, gewürdigt und abgewogen. Die Abwägung und die Entwurfsunterlagen sind bzw. werden der Vorlage rechtzeitig zur Sitzung beigefügt.
Als nächster Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplans an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren
nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |