Sachverhalt:

 

Die 4 Turnhallen in der Gemeinde Bohmte sind in Eigentum der Gemeinde Bohmte.

Regelungen für die Nutzung der Turnhallen sind in der Satzung über die Ordnung der Benutzung von Turnhallen in der Gemeinde Bohmte festgelegt.

Mit Schreiben vom 22.09.2023 beantragt der TV01 Bohmte für die Handballabteilung die Nutzung von Haftmitteln in der Turnhalle in der Jahnstraße.

In der Begründung für den Antrag wird erläutert, dass bei einem doch realistischen Aufstieg einer Mannschaft von der Landesliga lt. den Durchführungsbestimmungen des Handballverbands Niedersachsen-Bremen die Nutzung von Haftmitteln bei Punktspielen verpflichtend sind.

Gem. § 7 Abs. 21 der jetzigen Ordnung für die Benutzung von Turnhallen der Gemeinde Bohmte. ist die Nutzung von Haftmittel in der Turnhalle untersagt.

§ 7 Abs. 21: Das Einreiben von Schuhsohlen oder Händen mit Haftpaste (Handball-Harz, Baumharz) ist untersagt.

Um die Nutzung grundsätzlich zuzulassen, ist eine Abänderung der Satzung erforderlich.

 

Die Nutzung von Haftmitteln in den Turnhallen ist leider nicht unumstritten. Lt. Aussage von anderen Kommunen, die die Nutzung von Haftmitteln bereits zulassen, sind folgende Aspekte zu bedenken:

·         sehr hohe Kosten für Reinigungsmittel zusätzlich ca.  2.000 € pro Jahr

·         Eine spezielle Reinigungsmaschine ist notwendig, um eine angemessene Reinigung sicherzustellen. Die Anschaffungskosten betragen ca. 10.000 € und hinzu kämen ebenfalls hohe Wartungs- und Instandhaltungskosten.

·         sehr hoher zusätzlicher zeitlicher Aufwand für die Reinigung (ca 3 – 5 Stunden pro Reinigung)

·         Durch den Einsatz eines entsprechenden Reinigungsmittels wird der Fußboden, die Wände, die Türen angegriffen. (Beispiel: neue Versiegelung Hallenboden  Kosten ca. 30 – 40.000 €)

·         Weiterhin wurde angemerkt, dass sich manche Rückstände nur mit einem Bremsenreiniger entfernen lassen.

·         Bei den lasierten Holztoren zu den Geräteräumen, ist es notwendig, dass die Tore mit einer Schutzfolie abgedeckt werden, um Schäden an den Toren zu vermeiden.

 

Alle Turnhallen der Gemeinde Bohmte sind Schulsportstätten und stehen daher täglich von Mo- Fr. den Schulen für den Sportunterricht zur Verfügung. Es muss daher gewährleistet sein, dass bei der Nutzung von Haftmitteln sämtliche Rückstände beseitigt werden, um Verletzungen und auch Sachbeschädigungen (Haftmittel in der Kleidung) zu vermeiden. Die Gemeinde Bohmte als Träger der Turnhalle muss die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für den Schulsport wie auch für die anderen Nutzer der Turnhalle garantieren.

Lt. dem Antrag den TV01 Bohmte ist die Handballabteilung bereit, die entsprechende Reinigung nach der Nutzung von Haftmitteln zu übernehmen. Eine entsprechende Reinigungsmaschine sei jedoch notwendig.

 

Der Aufstieg einer Handballmannschaft in die Regionalliga ist eine große sportliche Leistung und trägt somit zu einem Imagegewinn der Gemeinde bei. Die Förderung des Sports ist seit jeher ein Anliegen der Gemeinde. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Satzung abzuändern, um die Haftmittelnutzung nur bei einer Notwendigkeit nach den geltenden Auflagen für die Handballligen zuzulassen. Somit kann die Nutzung der Turnhallle in der Jahnstraße auch bei einem Aufstieg in die Verbandsliga erfolgen.

 

Das Angebot des Vereins, die Turnhalle nach der Nutzung von Haftmitteln anschließend zu reinigen, sollte die Gemeinde Bohmte annehmen. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, für die Durchführung der Reinigung eine entsprechende Anweisung zu entwerfen.

 

Die zusätzlichen Kosten sind im Haushalt der Gemeinde Bohmte bereit zu stellen. Um die Anschaffungskosten für die Reinigungsmaschine zu minimieren, sollte der Verein beteiligt werden und vielleicht zusätzliche Spendengelder akquirieren.

 

Folgende Regelung sollte somit im § 7 Abs. 21 verfasst werden:

„Grundsätzlich ist die Nutzung von Haftmitteln (Harz) in der Turnhalle nicht erlaubt. Die Nutzung von Haftmitteln in der Turnhalle in der Jahnstraße in Bohmte sind für Handballmannschaften nur erlaubt, wenn die Nutzung von Haftmitteln für die Teilnahme in einer Liga Voraussetzung ist.“

 

Gem. § 6 Abs. 4 werden die Hausmeister für Mehrreinigung und Bereitschaft zusätzlich von den Nutzern der Turnhalle vergütet.

 

„§ 6 Abs. 4 Hausmeistervergütung“

Als Bereitschaftsentgelt und für ihre Bereitschaft und bei Mehrreinigung sind von jedem Benutzer einer Turnhalle für jede angefangene Stunde direkt an den Hausmeister zu zahlen:

a)      soweit in Ausnahmefällen eine Turnhalle montags bis freitags nach 22.00 Uhr benutzt wird 5,20 Euro

b)       samstags (soweit nicht Lehrsport der Schulen) und sonntags 2,60 Euro

höchstens für einen Tag 18,00 Euro.“

 

Diese Regelung muss aus rechtlichen Gründen entfallen. Eine entsprechende Bereitschaft oder eine Mehrreinigung ist Arbeitszeit. Der Personalaufwand soll somit den Nutzern in den entsprechenden Fällen in Rechnung gestellt werden.

 

 

Die Regelung soll somit wie folgt abgeändert werden:

 

§ 6 Abs. 4

Hausmeistervergütung

Als Bereitschaftsentgelt für ihre Bereitschaft und bei Mehrreinigung wird für jeden Benutzer einer Turnhalle der entsprechende Personalaufwand von der Gemeinde Bohmte in Rechnung gestellt.

a)      soweit in Ausnahmefällen eine Turnhalle montags bis freitags nach 22.00 Uhr benutzt

 

b)       samstags (soweit nicht Lehrsport der Schulen) und sonntags

 

 


Anlagen:

-       aktuelle geltende Satzung: Ordnung für die Benutzung der Turnhallen der Gemeinde Bohmte

-       abgeänderte Satzung zum 15.01.2024

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die in der Vorlage dargestellten Änderungen in der Satzung „Ordnung für die Benutzung von Turnhallen der Gemeinde Bohmte“ vorzunehmen. Die abgeänderte Satzung soll zum 15.01.2024 in Kraft treten. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 einzuplanen. Weiterhin ist für die Anschaffung einer entsprechenden Reinigungsmaschine eine Investition in den Haushalt 2024 einzuplanen. Eine Kostenbeteiligung des Vereins soll von der Verwaltung geprüft werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

42410

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten: Reinigungsmittel etc.

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt