Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/298/2023
Sachverhalt:
Mit Beschluss des
Rates vom 31.03.2022 ist die derzeit gültige 7. Änderung der Satzung über die
Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28.
November 1994 zum 01.05.2022 in Kraft getreten.
Die Satzung soll wie
folgt abgeändert werden:
a)
Die derzeit gültige
Satzung enthält keine Angaben von Gebühren für die Abrechnung von Kursen für
Erwachsene.
Der Nachfrage an
Erwachsenenkursen wie z. B. Wassergymnastik oder auch Aquajogging ist generell
nach wie vor sehr groß. Die Übungen im Wasser wirken sich sehr positiv auf die
Gelenke und den gesamten menschlichen Organismus aus.
Das Bäderteam möchte
ebenfalls derartige Kurse anbieten.
Das Angebot des
Bades soll jedoch nicht in Konkurrenz mit den Vereinen stehen.
Es wird daher
vorgeschlagen § 1 wie folgt abzuändern und zu ergänzen:
Kurse:
b) Erwachsene
-
für 10 Einheiten von 45 Minuten: 40,00
€
In der Kursgebühr sind keine
Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten
Gebührenordnung abgerechnet
b)
Um den Nutzern des
Bades und anderen Gästen ein weiteres attraktives Angebot zu unterbreiten, ist
die Idee entstanden, auch ein sogenanntes Schwimmcoaching anzubieten. Ziel des
Coachings ist es, die eigene Schwimmtechnik z.
B. zu verbessern oder noch weitere Schwimmarten hinzuzulernen. Eine gute
Schwimmtechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gesundes und
effektives schwimmen. Aber auch das Erlernen einer weiteren Schwimmart kann den
Spaß an der Bewegung im Wasser fördern. Das Selbsttraining wird dadurch
entweder flexibler oder optimierter. Gerade die Bohmter Bäder zeichnen sich
durch ein Publikum aus, dass den Schwimmbadbesuch als Möglichkeit nutzt, die
eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu verbessern und zu halten.
Es wird daher
vorgeschlagen § 1 wie folgt zu ergänzen:
a)
bis zu 4 Personen eine Einheit von 45
Minuten: 35,00 €
In der Kursgebühr sind keine
Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten
Gebührenordnung abgerechnet.
Das Coaching kann individuell bzgl. der Anzahl gebucht werden. Ein Coaching
ist bis zu einer Anzahl von Personen begrenzt, um einen gewissen Erfolg zu
gewährleisten.
Gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte
vom 31.03.2022 wurde in die genannte Gebührensatzung eingearbeitet, dass Kinder
bis einschließlich 16 Jahren im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt
genießen.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die entsprechenden
Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die Erhebung der
Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum 01.05.2022
abzuändern. Die Änderung soll zunächst befristet gelten bis zum Abschluss der
Freibadsanierungsmaßnahme.“
Aufgrund der
anstehenden Sanierung des Freibades und der aktuellen Erkenntnisse ist davon
auszugehen, dass die Freibadsaison im nächsten Jahr nicht stattfinden kann. Im
Jahr 2024 wird daher das Hallenbad das ganze Jahr über geöffnet sein.
Da die Beträge in
der aktuellen Satzung aufgrund des freien Eintritts im Freibad von Kindern und
Jugendlichen bis eischließlich 16 Jahren angepasst wurden, sollten die
entsprechenden Abänderungen in der Gebührensatzung wieder aufgehoben werden.
Der § 1 der
aktuellen Satzung ist wie folgt geregelt:
§
1 Für die
Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte im Rahmen der
Benutzungsordnung vom 08. Dezember 2003 in der jeweils geltenden Fassung werden
folgende Gebühren erhoben:
Tageskarte
a) Erwachsene 3,50 €
b) Kinder und Jugendliche 1,50 €
c) Familien 7,00 €
Wertkarte
10er-Wertkarte
a) Erwachsene 30,00 €
b) Kinder und Jugendliche 10,00
€
20er-Wertkarte
a) Erwachsene 55,00 €
b) Kinder und Jugendliche 20,00
€
Jahreskarte
a) Erwachsene 140,00 €
b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren 30,00 €
c) Jugendliche ab 17 Jahren 50 €
c) Familie 220,00 €
d) Familie/Alleinerziehende 170,00
€
Saisonkarte Freibad
a) Erwachsene 70,00 €
b) Jugendliche ab 17 Jahren 30,00 €
c) Familie 130,00 €
d) Familie/Alleinerziehende
95,00 €
Gruppen (ab 15 Personen) je
Person
a) Erwachsene 2,50 €
b) Kinder und Jugendliche 1,00 €
Schwimmkurse
a) Kinder 60,00 €
Kinder bis zum
vollendeten 4. Lebensjahr haben im Hallen- und Freibad freien Eintritt.
Kinder und Jugendliche bis
einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt.
Die
Regelungen in rot und in kursiv wurden aufgrund der letzten Änderung in die
Satzung mit aufgenommen.
Folgende
Änderungen sollten somit aufgrund der fehlenden Freibadsaison und bzgl. einer
klaren Regelung in die Satzung eingearbeitet werden.:
1.
Jahreskarte
b) Kinder- und Jugendliche: 50,00
€
c) Jugendliche ab 17 Jahren 50,00 € (Regelung 1c streichen)
c)
Familie mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren 220,00 €
d)
Familie/Alleinerziehende
mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 Jahren 170,00 €
2.
Saisonkarte Freibad
b) Kinder und Jugendliche 30,00 €
3. Kinder und
Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte
freien Eintritt (regelung streichen).
4. Schwimmkurse Das Wort Schwimmkurse wird durch
das Wort Kurse ersetzt, um den
Begriff allgemeiner auszudrücken.
Die
Beträge entsprechen der vorherigen Regelung
c)
Weiterhin schlägt
die Verwaltung vor, zukünftig auch Inhaber der Ehrenamtskarte freien Eintritt
in die Bäder der Gemeinde Bohmte zu gewähren. Inhaber einer Ehrenamtskarte
leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft durch ihr ehrenamtliches
Engagement.
Daher wird folgende
Regelung vorgeschlagen:
Diese Regelung würde
dann auch auf dem Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen abrufbar sein.
Somit könnte das Bad auch überregional bekannter werden. Inhaberinnen einer
Juleica-Card und eines Übungsleiterausweises erhalten lt. Satzung eine
Ermäßigung i. H. v. 50 %.
d)
Für Kurse im Bereich
der Bäder ist angedacht, eine entsprechende Gebühr zu erheben.
Pro Kursteilnehmer
über die Dauer eines Kurses soll eine Gebühr i. H. v. 12,00 € erhoben werden,
um die Bereitstellung des Bades abzugelten.
Weiterhin soll für
die Bereitstellung des Bades für den Schulunterricht ebenfalls eine Gebühr
erhoben werden. Die Gebühr muss zusätzlich zum Eintritt gezahlt werden.
Es soll daher
folgende Regelung in die Satzung aufgenommen werden:
Bereitstellungsgebühr Bäder:
Kurse:
-
12 € pro
Kurs und Kursteilnehmer
Schulen:
-
17 € pro
Bahn und Stunde
-
35 €
kleines Becken pro Stunde
Anlagen:
aktuelle Satzung
Satzung zum 15.01.2024
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die gültige Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde
Bohmte wie in der Vorlage dargestellt zum 15.01.2024 abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
42410 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |