Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/294/2023
Gegenwärtig läuft das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Entwicklung des Landkorridors des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin1 (ehemals LanWin1) und BalWin2 (ehemals LanWin3) der Amprion Offshore GmbH, welches durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg erfolgt.
Im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren zur Netzanbindung ist auch die Errichtung einer Konverterstation im Umfeld des Netzverteilpunktes Wehrendorf vorgesehen.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat zum ROV in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Abgabe einer Stellungnahme beschlossen, die folgende Forderungen enthalten hat:
1.
Die
Möglichkeit des Standorts einer Konverterstation am Umspannwerk Wehrendorf soll
eine erneute und fundierte Prüfung erfahren.
2.
Über
allem steht die Forderung, dass für eine derart großflächige Konverterstation
eine standortunabhängige Prüfung erfolgen muss, die für alle Beteiligten
verträglich und bei der Errichtung als auch in Betrieb am wenigsten belastend
ist. Pro und Contra sind dabei kritisch zu prüfen und zu hinterfragen.
3.
Unabdingbar
sind alle Belastungen und Betroffenheiten mit Blick auf Lärm und andere
Emissionen für Mensch und Tier in jedem Fall so gering wie möglich zu
halten.
4.
Bei
einer etwaigen Umsetzung sind die Leitungswege kurz zu halten und bereits
bestehende Trassen sind bei der Trassenführung zwingend zu berücksichtigen.
Hier sollen dringend Synergieeffekte genutzt werden.
5.
Eine
Einfriedung (Grüngürtel) soll naturnah erfolgen und sich bestmöglich in das
Landschaftsbild einfügen. CEF-Maßnahmen und andere Vorgaben seitens des
Naturschutzes sind dabei unbedingt zu beachten.
6.
Die
Infrastruktur der Gemeinde Bohmte ist schonend zu behandeln, mögliche Schäden
an Straßen, Wegen und Brücken sind unverzüglich sachgerecht seitens der
Verursacher zu beheben.
7.
Die
abgehende Wärme einer möglichen Konverterstation auf dem Gebiet der Gemeinde
Bohmte ist wirtschaftlich zu nutzen. Hier müssen Gespräche zu den technischen
und rechtlichen Rahmenbedingungen, womöglich auch auf Landes- und Bundesebene,
geführt werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität wird ein Vertreter von Amprion über den aktuellen Sachstand der Planung berichten und soll dabei auch auf die o. g. Forderungen des Gemeinderates eingehen.
Anlagen:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |