Die Ratsgruppe „Gemeinsam für Bohmte“ hat mit Datum vom 11.09.2023 einen Antrag zum Thema Schottergärten und Kiesbeeten gestellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.

 

Zu Punkt 1:

Von Seiten der Verwaltung könnte eine öffentliche Bekanntmachung verfasst werden, die die EigentümerInnen und Besitzer von Schottergärten und Kiesbeeten höflich darauf hinweist, dass diese in der Regel nicht der Nieders. Bauordnung entsprechen und evtl. bei Neuanlegung oder zur kommenden Gartensaison andere Gestaltungsformen zu planen bzw. zu überlegen.

 

Die Punkte 2 und 3 sollten im Fachausschuss diskutiert werden.

Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Osnabrück. Personell sind diese Aufgaben von der Gemeinde Bohmte darüber hinaus absolut nicht leistbar.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt anhand der Vorberatungen im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt