Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/291/2023
Die
Gemeinde Bohmte ist Baulastträger für insgesamt 51 Brückenbauwerke über die
Gewässer und die Bahnlinie Osnabrück – Bremen im Gemeindegebiet. Der
Baulastträger steht in der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der
Brückenbauwerke. Hierfür wurden im Kalenderjahr 2023 entsprechend der in DIN
1076 vorgegebenen Prüfzyklen insgesamt 49 erforderliche Bauwerksprüfungen
durchgeführt. Zudem mussten auf Grundlage der Beurteilung in Bauwerksprüfungen
aus dem Jahre 2018 für 2 Bauwerke eine objektspezifische Schadensanalyse
durchgeführt werden.
Die
Ergebnisse der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 dienen zur Beurteilung der
Dringlichkeit von erforderlichen Instandsetzungsarbeiten. Vereinfacht wird
diese Zustandsbewertung der Brückenbauwerke als Note ausgedrückt, wobei hier
nicht das Schulnotensystem zum Tragen kommt.
Die
Benotungen werden wie folgt unterteilt:
Note |
Bauwerkszustand |
1,0 – 1,4 |
Sehr gut |
1,5 – 1,9 |
Gut |
2,0 – 2,4 |
Befriedigend |
2,5 – 2,9 |
Noch
ausreichend |
3,0 – 3,4 |
Nicht
ausreichend |
3,5 – 4,0 |
Ungenügend |
Der
derzeitige Bauwerkszustand der Brückenbauwerke in der Gemeinde Bohmte stellt
sich wie folgt dar:
Aktuelle
Note |
Anzahl der
Brücken Stand 2023 |
1,0 – 1,4 |
1 |
1,5 – 1,9 |
0 |
2,0 – 2,4 |
26 |
2,5 – 2,9 |
12 |
3,0 – 3,4 |
6 |
3,5 – 4,0 |
6 |
Folgende
Brückenbauwerke fallen unter die Benotungen 3,0-3,4 (nicht ausreichend) bzw.
3,5-4,0 (ungenügend):
1.1
Am Flugplatz
1.11
Verbindung Auf der Streitmark/B51
2.21 An der Furth
3.33 Hohe Wiesen
4.35 Arenshorster Straße
4.37 Am Leckermühlbach II
9.62 Verlängerung Moorweg
9.64 Langelager Straße
12.1 Streithorstweg
14.1 Querwall
DB.04 Brockstraße/Schulstraße
DB.05
Am Wiehengebirge
Auf
Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurde verwaltungsseitig eine Prioritätenliste
erarbeitet und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt. Diese Ausarbeitung
spiegelt sich in den Haushaltsansätzen der kommenden Jahre wieder.
Sollten
alle für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagten Haushaltsansätze bewilligt und
die Arbeiten umgesetzt werden, dann würde für einen Großteil der Bestandsbrücken
in der Gemeinde Bohmte ein befriedigender Bauwerkszustand erreicht.
Anstehende
große Maßnahmen an den Fußgängerbrücken über die Bahnlinie wurden
verwaltungsseitig bisher nicht in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Hierzu
muss erst ein politischer Beschluss gefasst werden, wie langfristig mit diesen
Bauwerken weiter verfahren werden soll.
Darüber
hinaus ist die Gemeinde anteilig für die Unterhaltung einer Holzbrücke im
Ochsenmoor und von drei Brücken über den Mittellandkanal zuständig. Da hier von
den verantwortlichen Stellen bisher kein Handlungsbedarf zur Instandsetzung der
Bauwerke angemeldet worden ist sind auch keine Kosten hierfür im Haushaltsplan
übernommen worden.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |