Die Gemeinde Bohmte ist Baulastträger für insgesamt 51 Brückenbauwerke über die Gewässer und die Bahnlinie Osnabrück – Bremen im Gemeindegebiet. Der Baulastträger steht in der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Brückenbauwerke. Hierfür wurden im Kalenderjahr 2023 entsprechend der in DIN 1076 vorgegebenen Prüfzyklen insgesamt 49 erforderliche Bauwerksprüfungen durchgeführt. Zudem mussten auf Grundlage der Beurteilung in Bauwerksprüfungen aus dem Jahre 2018 für 2 Bauwerke eine objektspezifische Schadensanalyse durchgeführt werden.

 

Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 dienen zur Beurteilung der Dringlichkeit von erforderlichen Instandsetzungsarbeiten. Vereinfacht wird diese Zustandsbewertung der Brückenbauwerke als Note ausgedrückt, wobei hier nicht das Schulnotensystem zum Tragen kommt.

 

Die Benotungen werden wie folgt unterteilt:

Note

Bauwerkszustand

1,0 – 1,4

Sehr gut

1,5 – 1,9

Gut

2,0 – 2,4

Befriedigend

2,5 – 2,9

Noch ausreichend

3,0 – 3,4

Nicht ausreichend

3,5 – 4,0

Ungenügend

 

Der derzeitige Bauwerkszustand der Brückenbauwerke in der Gemeinde Bohmte stellt sich wie folgt dar:

Aktuelle Note

Anzahl der Brücken Stand 2023

1,0 – 1,4

1

1,5 – 1,9

0

2,0 – 2,4

26

2,5 – 2,9

12

3,0 – 3,4

6

3,5 – 4,0

6

 

Folgende Brückenbauwerke fallen unter die Benotungen 3,0-3,4 (nicht ausreichend) bzw. 3,5-4,0 (ungenügend):

1.1       Am Flugplatz

1.11       Verbindung Auf der Streitmark/B51

2.21       An der Furth

3.33       Hohe Wiesen

4.35       Arenshorster Straße

4.37       Am Leckermühlbach II

9.62       Verlängerung Moorweg

9.64       Langelager Straße

12.1       Streithorstweg

14.1       Querwall

DB.04    Brockstraße/Schulstraße

DB.05 Am Wiehengebirge

 

Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurde verwaltungsseitig eine Prioritätenliste erarbeitet und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt. Diese Ausarbeitung spiegelt sich in den Haushaltsansätzen der kommenden Jahre wieder.

 

Sollten alle für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagten Haushaltsansätze bewilligt und die Arbeiten umgesetzt werden, dann würde für einen Großteil der Bestandsbrücken in der Gemeinde Bohmte ein befriedigender Bauwerkszustand erreicht.

 

Anstehende große Maßnahmen an den Fußgängerbrücken über die Bahnlinie wurden verwaltungsseitig bisher nicht in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Hierzu muss erst ein politischer Beschluss gefasst werden, wie langfristig mit diesen Bauwerken weiter verfahren werden soll.

 

Darüber hinaus ist die Gemeinde anteilig für die Unterhaltung einer Holzbrücke im Ochsenmoor und von drei Brücken über den Mittellandkanal zuständig. Da hier von den verantwortlichen Stellen bisher kein Handlungsbedarf zur Instandsetzung der Bauwerke angemeldet worden ist sind auch keine Kosten hierfür im Haushaltsplan übernommen worden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt