Nach § 29 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes können die Kommunen Gebühren nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz erheben. Diese Gebühren sind gemäß § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Dem bisherigen Kostentarif liegt eine betriebswirtschaftliche Kalkulation aus dem Jahre 2013 zu Grunde. Eine Neukalkulation der Feuerwehrgebühren ist durchgeführt worden.

 

Gemäß § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz erheben die Gemeinden als Gegenleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen. Die Gemeinden können niedrigere Gebühren erheben oder von Gebühren absehen, soweit ein öffentliches Interesse besteht.

 

Die Gebührenkalkulation sowie eine Gegenüberstellung der Gebührentarife sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung erläutert.

 

Ferner schlägt die Verwaltung vor den § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte wie folgt zu ändern:

 

§ 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr:

 

(1)  Nach § 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für:

 

1. Einsätze nach § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG, die vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht worden sind,

2. andere als in § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG genannten Einsätze, die dem abwehrenden Brandschutz oder der Hilfeleistung dienen,

3. freiwillige Einsätze,

4. die Stellung einer Brandsicherheitswache

5. durch Brandmeldeanlagen ausgelöste Einsätze, ohne dass ein Brand vorgelegen hat,

Neu hinzufügen:

6. für Einsätze nach § 29 Abs. 1 NBrandSchG, bei denen eine Gefährdungshaftung besteht;

insbesondere

a)    durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen oder von Anhängern, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, von Luft- oder Wasserfahrzeugen oder von Schienenbahnen, außer in Fällen höherer Gewalt oder

b)    durch die Beförderung von oder den sonstigen Umgang mit Gefahrenstoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke, außer in Fällen höherer Gewalt,

 

7. für Einsätze, die von einem in einem Kraftfahrzeug eingebauten System zur Absetzung eines automatischen Notrufes oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung verursacht wurde und bei denen weder ein Brand oder ein Naturereignis vorgelegen hat noch eine Hilfeleistung zur Rettung aus akuter Lebensgefahr notwendig war.

 

Der Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben ist als Anlage beigefügt.


Gebührenkalkulation Feuerwehr

Übersicht Gebührentarif

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

 


Entsprechend dem Beratungsverlauf beschließt der Gemeinderat den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

Mehrerträge in Höhe von ca.10.000,00

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt