Sitzung: 21.11.2023 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: BV/284/2023
Nach § 29 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes können die
Kommunen Gebühren nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz erheben.
Diese Gebühren sind gemäß § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Dem bisherigen Kostentarif
liegt eine betriebswirtschaftliche Kalkulation aus dem Jahre 2013 zu Grunde.
Eine Neukalkulation der Feuerwehrgebühren ist durchgeführt worden.
Gemäß § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz erheben die Gemeinden als Gegenleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen. Die Gemeinden können niedrigere Gebühren erheben oder von Gebühren absehen, soweit ein öffentliches Interesse besteht.
Die Gebührenkalkulation sowie eine Gegenüberstellung der Gebührentarife sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung erläutert.
Ferner schlägt die Verwaltung vor den § 2 Abs. 1 der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Bohmte wie folgt zu ändern:
§ 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr:
(1)
Nach §
29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für:
1. Einsätze nach § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden sind,
2. andere als in § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG genannten Einsätze, die
dem abwehrenden Brandschutz oder der Hilfeleistung dienen,
3. freiwillige Einsätze,
4. die Stellung einer Brandsicherheitswache
5. durch Brandmeldeanlagen ausgelöste Einsätze, ohne dass ein Brand
vorgelegen hat,
Neu hinzufügen:
6. für Einsätze nach § 29 Abs. 1 NBrandSchG, bei
denen eine Gefährdungshaftung besteht;
insbesondere
a) durch den Betrieb von
Kraftfahrzeugen oder von Anhängern, die dazu bestimmt sind, von einem
Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, von Luft- oder Wasserfahrzeugen oder von
Schienenbahnen, außer in Fällen höherer Gewalt oder
b) durch die Beförderung von oder den
sonstigen Umgang mit Gefahrenstoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke,
außer in Fällen höherer Gewalt,
7. für Einsätze, die von einem in einem
Kraftfahrzeug eingebauten System zur Absetzung eines automatischen Notrufes
oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung verursacht wurde und
bei denen weder ein Brand oder ein Naturereignis vorgelegen hat noch eine
Hilfeleistung zur Rettung aus akuter Lebensgefahr notwendig war.
Der Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben ist als Anlage beigefügt.
Gebührenkalkulation
Feuerwehr
Übersicht
Gebührentarif
Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Entsprechend dem Beratungsverlauf beschließt der Gemeinderat den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bohmte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Mehrerträge in Höhe von ca.10.000,00 |
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |