Sitzung: 21.11.2023 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: IV/283/2023
Ein langanhaltender, großflächiger Stromausfall (Blackout) kann kurz- und
langfristige Folgen haben. Eine vorbereitende Planung von organisatorischen,
personellen und technischen Maßnahmen sollte daher erfolgen, um im Ereignisfall
handlungsfähig zu bleiben.
Im Rahmen der Erstellung eines Sonderalarmplanes Stromausfall für den
Landkreis Osnabrück wurde durch die Firma Lüf+ Sicherheitsberatungen GmbH durch
den Landkreis Osnabrück für jede Kommune die Erstellung eines Kommunalen
Alarmplans Stromausfall in Auftrag gegeben. Der Alarmplan soll dazu dienen, die
Handlungsfähigkeit der Kommune sowie grundlegende Infrastrukturen und die
Kommunikation im Ereignisfall sicherzustellen.
Der Alarmplan beschreibt die notwendigen planerischen und
organisatorischen Grundlagen sowie notwendige Abläufe zur Bewältigung eines
flächendeckenden Stromausfalls. Der Alarmplan zeigt den derzeitigen Stand auf
und sollte sukzessive mit weiteren Informationen ergänzt werden.
Der Kommunale Alarmplan Stromausfall liegt den Ratsmitgliedern vor.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |