Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/265/2023
Nach Abschluss des Neubaubereiches „Stettinstraße“ wurde der dortige
Straßenbereich verkehrsberuhigt mit seitlichen Pflanzbeeten hergestellt.
Auf Wunsch der Anlieger wurde in dem verkehrsberuhigten Bereich das
mobile Radardisplay aufgestellt und verdeckte Aufzeichnungen vorgenommen. Die
erlaubte Geschwindigkeit wurde auf 10 km/h voreingestellt.
Die Auswertungen haben ergeben, dass der Wert V 85 bei 22,2 und 22,5
liegt.
Die Geschwindigkeit V 85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent
aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie stellt damit das vorherrschende
Geschwindigkeitsniveau dar. Je dichter der Wert V 85 an der vorgeschriebenen
Geschwindigkeitsbegrenzung liegt umso größer ist die Akzeptanz der
Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt.
Im Anschluss an die Messungen haben die Anlieger mit einer
Unterschriftenliste darum gebeten, die Sicherheit der Anlieger durch weitere
verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Aufpflasterungen) zu erhöhen.
Die Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.
Unterschriftenliste
der Anlieger
Auswertungen mobiles
Radardisplay
Der Verwaltungsausschuss beschließt nach eingehender Beratung eine verkehrsberuhigende Maßnahme zur Entlastung der Anwohner.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |