Nach Abschluss des Neubaubereiches „Stettinstraße“ wurde der dortige Straßenbereich verkehrsberuhigt mit seitlichen Pflanzbeeten hergestellt.

 

Auf Wunsch der Anlieger wurde in dem verkehrsberuhigten Bereich das mobile Radardisplay aufgestellt und verdeckte Aufzeichnungen vorgenommen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde auf 10 km/h voreingestellt.

 

Die Auswertungen haben ergeben, dass der Wert V 85 bei 22,2 und 22,5 liegt.

Die Geschwindigkeit V 85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie stellt damit das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau dar. Je dichter der Wert V 85 an der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung liegt umso größer ist die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an die Messungen haben die Anlieger mit einer Unterschriftenliste darum gebeten, die Sicherheit der Anlieger durch weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Aufpflasterungen) zu erhöhen.

 

Die Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.


Unterschriftenliste der Anlieger

Auswertungen mobiles Radardisplay

 

 

 


Der Verwaltungsausschuss  beschließt nach eingehender Beratung eine verkehrsberuhigende Maßnahme zur Entlastung der Anwohner.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt