Die Amtszeit des Stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte Robert Fortmann endet am 19. Dezember 2023 durch Zeitablauf. Herr Fortmann hat sich zur Wiederwahl gestellt.

 

Die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben in ihrer Versammlung am 24. Oktober 2023 dem Rat der Gemeinde Bohmte vorgeschlagen, den bisherigen Amtsinhaber Herrn Robert Fortmann für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 20. Dezember 2023 zum Stv. Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte zu wählen. 

 

Herr Fortmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG schriftlich zugestimmt.


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, Herrn Robert Fortmann mit Wirkung vom 20. Dezember 2023, für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte zu ernennen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt