Sitzung: 14.11.2023 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/276/2023
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ beschlossen.
Im Mai 2022 wurde der
ausgearbeitete Planvorentwurf vom Verwaltungsausschuss anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden im Mai/Juni 2022 um Stellungnahme
gebeten und die Öffentlichkeit wurde im
Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. Juni 2022 über die Planungsabsichten
informiert. Alle eingegangenen Stellungnahmen im frühzeitigen
Beteiligungsverfahren wurden geprüft und abgewogen.
In Folge dessen wurden u.a. die Unterlagen zum Antrag auf eine wasserrechtliche
Genehmigung im Dezember 2022 vervollständigt und eine erneute
Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Belastbarkeit des Kreisverkehrs
Leckermühle beauftragt, dessen Ergebnis nach zweimaliger Zählung (September
2022 + Februar 2023) letztlich im Mai 2023 vorlag.
Der nächste Verfahrensschritt, nämlich die Durchführung des sog. „ordentlichen“ Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB konnte dann vom Verwaltungsausschuss am 21. Juni 2023 beschlossen werden.
Dieses Verfahren (erneute Beteiligung der Behörden und TÖB sowie die mind. 30tägige Offenlage) wurde zwischenzeitlich ebenfalls durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit noch gewertet und geprüft. Sofern sich hierdurch keine Planänderungen ergeben, werden diese den Gremien aller Voraussicht nach in Kürze zur Abwägung und schließlich zur Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) vorgelegt.
Gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ist der Ortsrat zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Dieses Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung des Rates insbesondere in Angelegenheiten der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf die Ortschaft erstrecken.
Der Ortsrat wird hiermit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ angehört. Die Auslegungsunterlagen sind beigefügt.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen stimmt der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter
Massengut- und Containerhafen“ zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |