Die Hunteburger Werbegemeinschaft e.V. hat mit Schreiben vom 02.10.2023 an den Ortsrat Hunteburg einen Antrag auf Bezuschussung der Neuanschaffung des Kartenmaterials für den Schaukasten am Kreisel Dammer Straße gestellt. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Neben dem bestehenden Standort sind zwei weitere Kartenstandorte auf dem Dorfplatz und bei der Freizeitwiese vorgesehen.

 

Die Hunteburger Werbegemeinschaft e.V. hat mitgeteilt, dass die Kosten für die Kartenherstellung bei ca. 2.500,00 € liegen werden. Zudem kümmert sich die Werbegemeinschaft aktuell auch um einen Schaukasten für den Dorfplatz, in welchem die Karte dann ausgehängt werden soll entsprechend dem Schaukasten am Kreisel, den die Werbegemeinschaft wiederaufbereiten lässt.

 

Zu dem Standort Freizeitwiese nimmt die Werbegemeinschaft noch Kontakt zum Heimatverein auf.

 

Der Ortsrat Hunteburg sollte entscheiden, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Zuschuss aus Ortsratsmitteln an die Werbegemeinschaft für die Erneuerung und Erweiterung der Infokarten gewährt wird.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Zuschussantrag der Hunteburger Werbegemeinschaft e.V.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt