Sitzung: 28.09.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/226/2023
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Rates vom 31.03.2022 ist die derzeit gültige 7. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und
des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum 01.05.2022 in Kraft
getreten.
1.
Angebote für
Erwachsene
Lt.
den diesjährigen Beratungen in den Gremien sollen die folgenden Änderungen in
der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Soziales und Kinderbetreuung
beraten werden.
Folgende
Punkte stehen daher zur Beratung an:
a)
Die
derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Gebühren für die Abrechnung
von Kursen für Erwachsene.
Der
Nachfrage an Erwachsenenkursen wie z. B. Wassergymnastik oder auch Aquajogging
ist generell nach wie vor sehr groß. Die Übungen im Wasser wirken sich sehr
positiv auf die Gelenke und den gesamten menschlichen Organismus aus.
Das
Bäderteam möchte ebenfalls derartige Kurse anbieten.
Dieses
Kursangebot halten auch die örtlichen Vereine für günstigere Konditionen vor.
Das Angebot des Bades soll jedoch nicht in Konkurrenz mit den Vereinen stehen.
Es
wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt abzuändern und zu ergänzen:
Kurse:
b) Erwachsene
- für 10 Einheiten von 45 Minuten: 40,00 €
In der Kursgebühr sind
keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten
Gebührenordnung abgerechnet
b)
Um den Nutzern des Bades und anderen Gästen ein
weiteres attraktives Angebot zu unterbreiten, ist die Idee entstanden, auch ein
sogenanntes Schwimmcoaching anzubieten. Ziel des Coachings ist es, die eigene Schwimmtechnik z. B. zu verbessern oder noch weitere
Schwimmarten hinzuzulernen. Eine gute Schwimmtechnik ist eine wesentliche
Voraussetzung für ein gesundes und effektives schwimmen. Aber auch das Erlernen
einer weiteren Schwimmart kann den Spaß an der Bewegung im Wasser fördern. Das
Selbsttraining wird dadurch entweder flexibler oder optimierter. Gerade die
Bohmter Bäder zeichnen sich durch ein Publikum aus, dass den Schwimmbadbesuch
als Möglichkeit nutzt, die eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu
verbessern und zu halten.
Es
wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt zu ergänzen:
a) bis zu 4 Personen eine Einheit von 45 Minuten: 30,00 €
In der Kursgebühr sind
keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten
Gebührenordnung abgerechnet.
Das Coaching kann individuell bzgl. der Anzahl
gebucht werden. Ein Coaching ist bis zu einer Anzahl von Personen begrenzt, um
einen gewissen Erfolg zu gewährleisten.
2. Freier
Eintritt für Jugendliche bis 16 Jahren im Freibad
Gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte
vom 31.03.2023 wurde in die genannte Gebührensatzung eingearbeitet, dass Kinder
bis einschließlich 16 Jahren im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt
genießen.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der
Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die
entsprechenden Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die
Erhebung der Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum
01.05.2022 abzuändern. Die Änderung soll zunächst befristet gelten bis zum
Abschluss der Freibadsanierungsmaßnahme.“
Aufgrund
der anstehenden Sanierung des Freibades ist aufgrund der aktuellen Erkenntnisse
davon auszugehen, dass die Freibadsaison im nächsten Jahr nicht stattfinden
kann. Im Jahr 2024 wird daher das Hallenbad das ganze Jahr über geöffnet sein.
Da
die Beträge in der aktuellen Satzung aufgrund des freien Eintritts im Freibad
von Kindern und Jugendlichen bis eischließlich 16 Jahren angepasst wurden,
sollten die entsprechenden Abänderungen in der Gebührensatzung wieder
aufgehoben werden.
Der
§ 1 der aktuellen Satzung ist wie folgt geregelt:
§
1 Für die
Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte im Rahmen der
Benutzungsordnung vom 08. Dezember 2003 in der jeweils geltenden Fassung werden
folgende Gebühren erhoben:
Tageskarte
a)
Erwachsene 3,50 €
b)
Kinder und Jugendliche 1,50 €
c)
Familien 7,00 €
Wertkarte
10er-Wertkarte
a)
Erwachsene 30,00 €
b)
Kinder und Jugendliche 10,00 €
20er-Wertkarte
a)
Erwachsene 55,00 €
b)
Kinder und Jugendliche 20,00 €
Jahreskarte
a)
Erwachsene 140,00 €
b) Kinder und Jugendliche bis
einschließlich 16 Jahren 30,00 €
c) Jugendliche ab 17 Jahren 50 €
c)
Familie 220,00 €
d)
Familie/Alleinerziehende 170,00 €
Saisonkarte
Freibad
a)
Erwachsene 70,00 €
b)
Jugendliche ab
17 Jahren 30,00 €
c)
Familie 130,00 €
d)
Familie/Alleinerziehende 95,00 €
Gruppen
(ab 15 Personen) je Person
a)
Erwachsene 2,50 €
b)
Kinder und Jugendliche 1,00 €
Schwimmkurse
a)
Kinder 60,00 €
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr haben im Hallen- und Freibad
freien Eintritt.
Kinder
und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde
Bohmte freien Eintritt.
Die
Regelungen in rot und in kursiv wurden aufgrund der letzten Änderung in die
Satzung mit aufgenommen.
Folgende
Änderungen sollten somit aufgrund der fehlenden Freibadsaison in die Satzung
eingearbeitet werden.:
1.
Jahreskarte
b) Kinder- und Jugendliche: 50,00 €
c) Jugendliche ab 17 Jahren 50,00 €
2.
Saisonkarte Freibad
b) Kinder und Jugendliche 30,00 €
3. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im
Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt.
Die
Beträge entsprechen der vorherigen Regelung.
3.
Ehrenamtskarte
Weiterhin
schlägt die Verwaltung vor, zukünftig auch Inhaber und Inhaberinnen der
Ehrenamtskarte freien Eintritt in die Bäder der Gemeinde Bohmte zu gewähren.
Personen, die eine Ehrenamtskarte erhalten, leisten einen großen Beitrag für
die Gesellschaft durch ihr ehrenamtliches Engagement. Diese herausragenden
Leistungen für das Gemeinwohl möchte die Gemeinde Bohmte mit der Abänderung der
Satzung honorieren.
Daher
wird folgende Regelung vorgeschlagen:
Inhaber
und Inhaberinnen einer Juleica-Card und eines Übungsleiterausweises erhalten
lt. Satzung eine Ermäßigung i. H. v. 50 %.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die entsprechenden Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die Erhebung der Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum 01.12.2023 abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |