Sitzung: 28.09.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/204/2023
Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der im Rahmen der
Energiewende gesetzten Ziele soll der Anteil an erneuerbaren Energien am
Stromverbrauch nachhaltig gesteigert werden, wobei der Windernergie hier eine
entscheidende Rolle beigemessen wird. Die aktuellen Ziele der Bundesregierung
sehen dabei eine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie vor. Die
Amprion Offshore GmbH plant Korridore für zukünftig zu entwickelnde
Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen
Wirtschaftszone der deutschen Nordsee.
Das Amt für Regionale Landentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg hat
ein weiteres Raumordnungsverfahren für Leitungen eingeleitet, mit denen Strom
von Windkraftanlagen auf See ins Binnenland transportiert werden soll. Konkret
gehe es um zwei Offshore-Netzanbindungsleitungen (BalWin1 und BalWin2), die das
Energieunternehmen Amprion von Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich nach
Wehrendorf und Westerkappeln bauen will. Die Kabel der Leitung werden überwiegend
in offener Bauweise in einem Kabelgraben im Erdboden verlegt. Abschnittsweise
ist eine geschlossene Bauweise (mit Bohrungen) vorgesehen.
In diesem Raumordnungsverfahren geht es um die Ermittlung von
raumverträglichen Korridoren. Der exakte Verlauf wird in einem folgenden
Planfeststellungsverfahren festgelegt. Planfeststellungsbehörde ist die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Feststellung des
ArL kann anders als die Planfeststellung nicht unmittelbar gerichtlich
überprüft werden, da es sich um eine gutachterliche Stellungnahme zur
Raumverträglichkeit der Planung für das Genehmigungsverfahren handelt.
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist zudem eine Konverterstation im
Raum Bohmte/Ostercappeln, in der von der Nordsee kommender Gleichstrom in
Drehstrom umgewandelt wird. Von dieser Station ist der Bau einer 380
kV-Drehstromleitung zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf geplant. Die
Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH hat aus Ihrer Sicht einen Vorzugskorridor
entwickelt.
In diesem Raumordnungsverfahren wird die Gemeinde Bohmte nun als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Daneben findet eine frühzeitige Anhörung und Information der Öffentlichkeit statt. Die Offenlage findet bis zum 11.09.2023 statt. Bis zum 12.10.2023 hat jedermann die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Hierauf hat das ArL durch Veröffentlichung im Ministerialblatt und in den Tageszeitungen hingewiesen. Zusätzlich war am 21.08.2023 die Amprion Offshore GmbH mit einem Infomobil am Edeka Bohmte und hat darüber hinaus eine Online-Veranstaltung am 16.08.2023 angeboten. Die Videoaufzeichnung ist verfügbar und kann bei Amprion (per Mail stefan.sennekamp@amprin.net) angefordert werden.
Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen sind unter www.arl-we.niedersachsen.de/BalWin12.einsehbar. Auf diese Unterlagen wird an dieser Stelle verwiesen.
Der Bürgermeister hat den Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Bohmte darüber hinaus angeboten, sich gemeinsam bei der Fa. Amprion in Lingen am 07.09.2023 (nachmittags) über das anstehende Verfahren und die geplante Konverterstation zu informieren. Über die Fahrt wird berichtet.
Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, sich hinsichtlich der Korridorplanung und der Standortsuche der geplanten Konverterstation zu informieren und zu positionieren, ihre Eingaben bzw. Hinweise im Verlauf der Sitzungen zu formulieren und mit Hilfe der Verwaltung im Rat am 28.09.2023 eine Gesamtstellungnahme zu beschließen.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte sollte im Verlauf der Beratungen eine
Gesamtstellungnahme zum Raumordnungsverfahren durch das Amt für regionale
Landesentwicklung, Oldenburg für die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH
formulieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |