Sitzung: 28.09.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/194/2023
Der Verwaltungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen bezüglich der Errichtung des Rad- und
Gehweges an der Wehrendorfer Straße die Planungsvariante eines kombinierten
Rad- und Fußweges weiter zu verfolgen.
Hierzu hat das beauftragte Ingenieurbüro
Westerhaus die Planungen entsprechend weiter ausgeführt. Vom Ingenieurbüro sind
die Bereiche zwischen der Osnabrücker Straße und der Clamorstraße sowie
zwischen der Clamorstraße bis zum Ausbauende graphisch dargestellt worden, wie
in den beigefügten Übersichtsplänen sowie den Lageplänen 1 und 2 erkennbar ist.
Das Ingenieurbüro hat darüber
hinaus Kostenberechnungen für den Radweg erstellt, die der Vorlage beigefügt
sind. Zum einen sind die Kosten für den gesamten Radweg ermittelt worden und dann
noch jeweils getrennt für die Bereiche Osnabrücker Straße bis Clamorstraße und
Clamorstraße bis Ausbauende. Hintergrund hierfür ist, dass der OD-Stein, der
den Beginn und das Ende einer straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt anzeigt im
Bereich Südstraße/Clamorstraße liegt. Da bei einigen Förderprogrammen nur
innerhalb der Ortsdurchfahrt Fördermöglichkeiten bestehen, werden hierfür die
entsprechenden Kosten benötigt. Eine Möglichkeit zum Versetzen des OD-Steines
wurde auf Anfrage verneint.
In den beiden Lageplänen ist
zu erkennen, dass der Radweg dort wo es flächenmäßig möglich ist, eine
Abtrennung mittels Grünstreifen zur Wehrendorfer Straße hat.
Grundsätzlich ist bislang die
Herstellung des gesamten Radweges als kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen
gewesen. Hierzu wird sich jetzt nach aktuellem Kenntnisstand eine
Fördermöglichkeit über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ergeben, welches für einen
besseren Radverkehr bis 2028 verlängert werden soll. Die Verlängerung ist aber
noch nicht aktiv, da die Umsetzung in der niedersächsischen Förderrichtlinie
noch aussteht.
Das Förderprogramm sieht einen
Fördersatz von 75 % vor und gilt wohl unabhängig von bestehenden
Ortsdurchfahrten.
Kostenmäßig stellt sich die
Situation aktuell wie folgt dar:
Die für die Entscheidung in
2022 zugrundeliegende Kostenschätzung sahen Bruttobaukosten einschließlich 15 %
Nebenkosten von rd. 448.500,00 € vor.
Die aktuelle Kostenschätzung
für die Gesamtmaßnahme sieht hierfür nunmehr einen entsprechenden Kostenansatz
von rd. 690.000,00 € vor. Die Kostensteigerung von 241.500,00 € ist in erster
Linie auf zwei Faktoren zurückzuführen:
Zum einen verursacht die
Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einen Eingriff in die Natur und
Landschaft, da hierfür die vorhandene Bepflanzung beseitigt werden muss, was zu
einer entsprechenden Kompensationsverpflichtung führt, die bei 148.727,55 €
liegt. Ein Großteil dieser Kompensation fällt für den Bereich ab Clamorstraße
bis Ausbauende an, da hier derzeit die Bepflanzung am größten ist und bei
weitem die meisten Bäume stehen.
Zum anderen wurde in 2022
gewünscht im Bereich von Clamorstraße bis Ausbauende den Grünstreifen nicht wie
seinerzeit dargestellt zwischen Geh- und Radweg und den Anliegern herzustellen,
sondern diesen zwischen Geh- und Radweg und der Fahrbahn der Wehrendorfer
Straße anzulegen, damit diese nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Dadurch ist
es höhentechnisch erforderlich Winkelstützen (L-Steine) in diesem Bereich einzubauen,
die Kosten von 80.741,50 € verursachen würden.
Die Unterteilung in die beiden
Einzelvarianten sieht kostenmäßig wie folgt aus:
Der Abschnitt Osnabrücker
Straße – Clamorstraße kostet rd. 324.300,00 €. Darin enthalten sind ca.
50.000,00 €, die für Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.
Der Abschnitt zwischen
Clamorstraße und Ausbauende kostet 399.050,00 €. Darin enthalten sind
104.522,61 € an Kompensationsverpflichtungen und die 80.741,50 € für die
Winkelstützen.
Unter Berücksichtigung des Förderprogramms
„Stadt und Land“ lassen sich folgende finanzielle Möglichkeiten darstellen:
|
Gesamtmaßnahme |
Osnabrücker
Straße – Clamorstraße |
Clamorstraße
- Ausbauende |
Baukosten
brutto inkl. 15% NK |
690.000,00 € |
324.300,00 € |
399.050,00 € |
Förderung
75 % |
517.500,00 € |
243.225,00 € |
299.287,50 € |
Eigenanteil
25 % |
172.500,00 € |
81.075,00 € |
99.762,50 € |
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen für einen geförderten Ausbau des kombinierten Geh-und Radweges an
der Wehrendorfer Straße den Bereich zwischen der Osnabrücker Straße und der
Clamorstraße vorzusehen. In diesem Bereich besteht bislang kein Radweg, so dass
hier das Erfordernis am größten ist.
Bei dem Bereich ab der
Clamorstraße bis Ausbauende fallen fast 50 % der dafür kalkulierten Baukosten
für die Kompensationsmaßnahmen und die Winkelstützen an. Aus ökologischen
Gründen und auch aus finanziellen Gründen sollte der dort vorhandene Gehweg mit
„Fahrradfahrer frei“ und die bereits bestehende Bepflanzung beibehalten werden.
Der Bereich hat eine durchgehende Breite von 1,50 m, die mit Pflasterplatten 30
x 30 cm ausgelegt ist, und eine angrenzende dreireihige Rinne, die bei
Begegnungsverkehr auch befahren werden kann.
Es ist allerdings sinnvoll,
dass die vorhandene Pflasterung und die angrenzende dreireihige Rinne einmal
aufgenommen und neu verlegt werden. Dies dürfte ca. 50.000,00 € kosten.
Im Haushalt 2023 sind aktuell
500.000,00 € eingestellt, von denen in 2024 noch 300.000,00 € zur Verfügung
stehen. Unter Berücksichtigung des Bewilligungsverfahren zu einem Förderantrag
und des erforderlichen Ausschreibungsverfahrens erscheint eine Umsetzung und
Abrechnung der Maßnahme in 2023 nicht realistisch, so dass für 2024 ein
zusätzlicher Mittelansatz von 80.000,00 € vorzusehen ist, um die Fördermaßnahme
und die erneute Verlegung der Pflasterfläche vorzusehen.
Sollte das Förderprogramm „Stadt
und Land“ wider Erwarten doch nicht weitergeführt werden oder sollte die
Gemeinde Bohmte dort nicht zum Zuge kommen, könnte alternativ dann auch ein
Antrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt werden.
Hier ist eine Förderung allerdings nur für Bereiche innerhalb der OD möglich.
Zudem könnte ein Antrag erst wieder in 2024 gestellt werden mit einer
Ausführung in 2025. Der Fördersatz beträgt dabei 60 %, was unter Zugrundelegung
der o. a. Kosten eine Förderung von 194.580,00 € und einen Eigenanteil von
129.720,00 € bedeuten würde.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass für den Bereich von der Osnabrücker Straße bis zur Clamorstraße ein Förderantrag über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für einen kombinierten Geh- und Radweg gestellt wird, entsprechend der vorgelegten Planung.
Für den Bereich ab der Clamorstraße ist die Erneuerung der Pflasterfläche einschließlich der dreireihigen Rinne vorzusehen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
243.225,00 € |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
374.300,00 € |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |