Sitzung: 19.09.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/230/2023
Der Verwaltungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 02. Dezember
2020 die Aufstellungsbeschlüsse zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans und
des Bebauungsplans Nr. 125 „Biogasanlage Wessel-Ellermann“ gefasst. Ziel der
Planung ist die Erhaltung der vorhandenen Biogasanlage Wessel-Ellermann.
Aufgrund der Corona-Pandemie, des Wechsels des Planungsbüros und
zwischenzeitlichen Überlegungen, die Pläne grundlegend zu ändern, kam das
Projekt insgesamt immer wieder ins Stocken und wird nun weiter auf den Weg
gebracht. Kostenübernahme hat der Betrieb schriftlich zugesichert. Dies wird
u.a. Gegenstand eines noch zu schließenden städtebaulichen Vertrags.
Auf der landwirtschaftlichen Hofstelle befindet sich bereits seit einigen Jahren eine Biogasanlage, die u.a. auch für die Beheizung von kommunalen Liegenschaften (z.B. Oberschule und Bäder) genutzt wird. Seit Betriebsaufnahme wurde die Leistung der Anlage von 2,3 Mio. m³ auf 4,3 Mio. m³ Biogas erhöht. Für den weiteren Betrieb der Anlage ist im Plangebiet u.a. die Errichtung eines zusätzlichen Gärrestebehälters vorgesehen. Um die Bestandssituation sowie die geringfügigen Entwicklungsabsichten auf der bestehenden Hofstelle planungsrechtlich zu sichern, wird dieser Bebauungsplan aufgestellt werden.
Seinerzeit war zur Sicherung der Projektsteuerung vorgesehen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, was für das Vorhaben mit der vorliegenden Planung so nicht mehr erforderlich ist. Aufgrund dessen ist hier der Vollständigkeit halber der Aufstellungsbeschluss für die Wahl des Verfahrens noch einmal zu korrigieren.
Für das 6,5 ha große Plangebiet soll ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl wird
mit 0,6 festgesetzt, einzelne Anlagen dürfen eine Höhe von 23 m nicht
überschreiten.
Im nächsten Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit im Rahmen einer
Bürgerversammlung und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und zur Äußerung im Hinblick
auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem.
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Die Vorentwurfsplanungen mit Planzeichnungen und Begründungen sowie
Scoping-Unterlagen für beide Bauleitplanverfahren sind der Vorlage beigefügt.
Auf die Ausführungen in den Unterlagen wird verwiesen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 125 „Biogasanlage Wessel-Ellermann als Angebotsbebauungsplan, erkennt die
Planvorentwürfe und die Begründungen hierzu an und beschließt, die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |