Um den Ausbau regenerativer Energien, hier Solarenergie, explizit zu fördern und einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Ziele zum Klimaschutz und zur Energieversorgung zu leisten, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07. Dezember 2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ gefasst. Am 21. Juni 2023 hat dieser die Pläne anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 29. Juni 2023 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 02. August 2023 gebeten worden. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer gut besuchten Bürgerversammlung am 09. August 2023 über die Planungsabsichten informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ausgearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden gewertet, gewürdigt und tlw. übernommen oder abgewogen. Die Abwägung und die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage beigefügt.

 

Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier werden noch einmal alle Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen erneut Stellung zu nehmen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 124 „Energiepark Bohmte-Nord“ an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt