Sitzung: 14.09.2023 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/225/2023
Sachverhalt:
Auf Antrag der Ratsgruppe Die Grünen Die Linke vom 13.08.2022 und
gemäß Beschluss des Verwaltungsschusses der Gemeinde Bohmte vom 07.12.2022
wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Beitragssatzung für die
Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte zu entwickeln.
Der Vorlage ist eine neue „Satzung der
Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte“ angefügt.
Die neue Satzung wurde von der Verwaltung
komplett neu aufgestellt.
Folgende wesentliche Änderungen wurden
eingearbeitet:
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Der
Ausschluss von Kindern aus der Betreuung der Kindertagesstätten wurde ersatzlos
gestrichen. Die Kindertagesstätten können entsprechende Regelungen auch in
Betreuungsverträgen aufnehmen. Weiterhin können rückständige Beiträge
öffentlich-rechtlich beigetrieben werden.
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Der
Kostenbeitrag wird generell nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Betreuung
berechnet. Per Satzung vorgegeben wird der Kostenbeitrag für eine Stunde. Für
den entsprechenden Stundensatz ist das steuerpflichtige Einkommen des Vorvorjahres
maßgebend. Die genannte Regelung wird ebenfalls bei der Festsetzung der
Kostenbeiträge für die Kindertagespflege angewandt, die der Landkreis in der
entsprechenden Satzung erlassen hat. Hier würde man für beide
Förderungsmöglichkeiten einheitliche Grundlagen und Verfahren schaffen.
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Der
Kostenbeitrag wird innerhalb von 6 Einkommensstufen festgelegt. Eine Abstufung
nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist gem. §22 NKiTaG erforderlich.
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Für
Pflegekinder gilt die 1. Einkommensstufe.
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Die
Beitragsfreiheit gem. § 22 NKiTaG wurde in § 6 der Satzung berücksichtigt.
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Die
Geschwisterermäßigung wurde umgestellt. In der neuen Satzung erhält das 2. Kind
eine Ermäßigung von 50 %, wenn für das 1. Kind ebenfalls ein Kostenbeitrag auch
in der Tagespflege gezahlt wird. Ab dem 3. Kind entfallen die Betreuungskosten
komplett, wenn für alle 3 Kinder ein Kostenbeitrag für eine
Kindertageseinrichtung oder für die Tagespflege gezahlt werden muss. Ein
Kostenbeitrag nur für die 9. Betreuungsstunde ist kein Kostenbeitrag im Sinne
dieser Regelung. Eingeschulte Kinder werden ebenfalls hier nicht
berücksichtigt.
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Eine
jährliche Steigerung des Kostenbeitrags um 3% soll ab dem 01.08.2026 erfolgen.
In den anliegenden Darstellungen
werden die neuen Beträge und die alten Beträge dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die
neue Satzung zum 01.08.2024 umzusetzen, um zum neuen Kindergartenjahr die neue
Regelung anzuwenden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei einer Umstellung
während des Kindergartenjahres würde entfallen.
Anlagen:
Darstellungen neue und aktuelle Kostenbeiträge
neue Satzung
aktuelle Satzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde beschließt:
1.
Die Nutzungs- und
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte zum 01.08.2024
außer Kraft zu setzen.
2.
Die Satzung,
„Satzung der Gemeinde Bohmte zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme
von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bohmte, tritt zum 01.08.2024 in
Kraft.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |