Sitzung: 12.09.2023 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/207/2023
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte sind sonstige, auch ortsübliche Bekanntmachungen durch Aushang in den Aushangkästen der Gemeinde Bohmte zu veröffentlichen.
Beim Aushangkasten am Feuerwehrhaus Herringhausen zeigt sich die Notwendigkeit, dass dieser ersetzt werden muss, da er nicht mehr ausreichend Platz bietet, wenn umfangreichere Bekanntmachungen erfolgen müssen.
In dem Zusammenhang ist in der Verwaltung die Frage aufgekommen, ob der Standort am Feuerwehrhaus noch der geeignetste Standort ist. Früher war im Feuerwehrhaus auch noch eine Verwaltungsnebenstelle der Gemeinde Bohmte eingerichtet, so dass es sinnvoll war, dort auch den Aushangkasten zu haben. Die Verwaltungsnebenstelle existiert aber bereits seit Jahrzehnten nicht mehr.
Ein möglicher alternativer Standort könnte im Bereich Kindergarten, Grundschule, Sportplatz, Turnhalle sein. Hier ist aufgrund des Kindergarten- und Schulbetriebs sowie der sportlichen Nutzungen eine hohe Frequenz an Einwohnern vorhanden, die dann auch den Aushangkasten nutzen könnten.
Da eine Änderung des Standorts des Aushangkastens erhebliche Auswirkungen für die Einwohner hat, soll der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen eine Entscheidung treffen, ob der jetzige Standort am Feuerwehrhaus beibehalten werden soll oder ein anderer Standort vorzusehen ist.
Im Falle einer Änderung des Standorts ist im Vorfeld dann die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte durch den Rat der Gemeinde Bohmte zu ändern
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen entscheidet, ob der Aushangkasten weiterhin am Feuerwehrhaus Herringhausen oder – vorbehaltlich einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte durch den Rat der Gemeinde Bohmte – an welchem anderen Standort aufgestellt werden soll.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |