Sitzung: 05.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/203/2023
Mit der Richtlinie 2002/49/EG5 des europäischen Parlaments
(Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames
Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel
ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms
festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie
sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die
Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
Unter Umgebungslärm sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche
im Freien zu verstehen, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden.
Dazu gehört Lärm, welcher von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr,
Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten
ausgeht.
Ziel des europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und
Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten sowie die Erstellung von
Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms
beitragen sollen. Dazu werden Statistiken ermittelt,
die sich auf das von den Hauptverkehrsstraßen belastete Gebiet der jeweiligen
Kommune beziehen. Die darin angegebenen Daten stellen alle fünf Jahre eine
erneute Bestandsaufnahme der Lärmbelastung der Anwohner*innen an
Hauptverkehrsstraßen dar.
Wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist aber die Information
der Öffentlichkeit. Diese muss über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die
Handlungen der Gemeinde bezüglich der Lärmaktionsplanung informiert werden.
Der
Lärmaktionsplan wird regelmäßig vom Fachbüro RP Schalltechnik aus Osnabrück
erarbeitet und durch Herrn Ralf Pröpper in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Energie und Mobilität am 05.09.2023 vorgestellt. Der Entwurf des
Lärmaktionsplans ist der Vorlage beigefügt.
Im Herbst 2023 wird die Öffentlichkeit durch Offenlage
und im Internet unter www.bohmte.de über die
Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung informiert. Die Bürger*innen
haben einen Monat lang die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur
Lärmaktionsplanung bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen.
Im weiteren Verlauf soll dann der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen den Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen fassen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an
und beschließt, die Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen zu
informieren und zu beteiligen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |