Sitzung: 05.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/181/2023
Ein Widmungsakt ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und
Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung wird von
dem zuständigen Straßenbaulastenträger verfügt und öffentlich bekannt gemacht.
Für Ortsstraßen ist die Gemeinde der zuständige Baulastenträger. Wenn eine Straße gebaut wird, ist sie im
rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Durch Widmung werden private Straßen
öffentlich gemacht.
Bei dem hier in Rede stehenden Teilstück der Tilsitstraße (Gem. Bohmte,
Flur 21, Flurstück 73/2) in der Ortschaft Bohmte handelt es sich um einen sog.
Lückenschluss, der nunmehr käuflich erworben werden konnte und für den
öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden soll.
Die Widmung begründet den rechtlichen Status der Straße als öffentliche
Sache, damit wird die Straße dem Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) eröffnet und löst
die sich auf der Straßenbaulast ergebenen Pflichten aus (§ 9 NStrG).
Auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs der öffentlichen
Bekanntmachung möge der Rat die Widmung der Gemeindestraße beschließen. Im
Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das folgende Teilstück der Straße in der
Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück, gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S.359), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.6.2022 (Nds. GVBl. S. 420), mit sofortiger Wirkung
als Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet wird:
Gemeindestraße
„Tilsitstraße“ 00100
Gemarkung Bohmte,
Flur 21, Flurstück 73/2.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |