Gremium: Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Ausschuss für Bauen und Planen

Ein Widmungsakt ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung wird von dem zuständigen Straßenbaulastenträger verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Für Ortsstraßen ist die Gemeinde der zuständige Baulastenträger.  Wenn eine Straße gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Durch Widmung werden private Straßen öffentlich gemacht.

 

Bei dem hier in Rede stehenden Teilstück der Tilsitstraße (Gem. Bohmte, Flur 21, Flurstück 73/2) in der Ortschaft Bohmte handelt es sich um einen sog. Lückenschluss, der nunmehr käuflich erworben werden konnte und für den öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden soll.

 

Die Widmung begründet den rechtlichen Status der Straße als öffentliche Sache, damit wird die Straße dem Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) eröffnet und löst die sich auf der Straßenbaulast ergebenen Pflichten aus (§ 9 NStrG).

 

Auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs der öffentlichen Bekanntmachung möge der Rat die Widmung der Gemeindestraße beschließen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass das folgende Teilstück der Straße in der Gemeinde Bohmte, Landkreis Osnabrück, gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S.359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.6.2022 (Nds. GVBl. S. 420), mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet wird:

 

Gemeindestraße „Tilsitstraße“ 00100

Gemarkung Bohmte, Flur 21, Flurstück 73/2.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt