Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ beschlossen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04. Mai 2022 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 22. Juni 2022 gebeten worden.

 

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. Juni 2022 über die Planungsabsichten informiert.

 

Diskutiert wurde u.a. die aktuelle und spätere durch den Hafenbetrieb befürchtete hinzukommende Verkehrsbelastung rund um den Kreisel Leckermühle insgesamt. Ein Verkehrskollaps wird erwartet. Eine im März 2023 durchgeführte Verkehrserhebung des Kreisverkehrsplatzes Lingener Straße (B 218)/Osnabrücker Straße (B 51)/Mindener Straße (B 65) ergab, dass auch unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsdaten und unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsmengen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109 sich auch im Prognosefall 2038 der Knotenpunkt als leistungsfähig darstellt. Die Unterlagen werden um diese Verkehrsuntersuchung ergänzt.

 

Weiter ist das Oberflächenentwässerungskonzept und der hydraulische Nachweis zum Entwässerungssystem „Oelinger Straße“ in enger Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück erarbeitet worden. Der Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung ist mit Datum vom 29.06.2022 gestellt und am 15.12.2022 um den Nachweis zum Entwässerungsystem ergänzt worden. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt bislang noch nicht vor.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich ausgearbeitet. Die Abwägung liegt bei.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist das ordentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2). Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben noch einmal die Möglichkeit, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit wird erneut im Rahmen einer öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) beteiligt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ an und beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt