Sitzung: 08.06.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/128/2023
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ beschlossen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04. Mai 2022 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden
können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert und um Stellungnahme bis zum 22. Juni 2022
gebeten worden.
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08. Juni
2022 über die Planungsabsichten informiert.
Diskutiert wurde u.a. die aktuelle und spätere
durch den Hafenbetrieb befürchtete hinzukommende Verkehrsbelastung rund um den
Kreisel Leckermühle insgesamt. Ein Verkehrskollaps wird erwartet. Eine
im März 2023 durchgeführte Verkehrserhebung des Kreisverkehrsplatzes Lingener
Straße (B 218)/Osnabrücker Straße (B 51)/Mindener Straße (B 65) ergab, dass
auch unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsdaten und unter Berücksichtigung
der prognostizierten Verkehrsmengen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109
sich auch im Prognosefall 2038 der Knotenpunkt als leistungsfähig darstellt.
Die Unterlagen werden um diese Verkehrsuntersuchung ergänzt.
Weiter ist das Oberflächenentwässerungskonzept
und der hydraulische Nachweis zum Entwässerungssystem „Oelinger Straße“ in
enger Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück erarbeitet worden. Der Antrag auf
eine wasserrechtliche Genehmigung ist mit Datum vom 29.06.2022 gestellt und am
15.12.2022 um den Nachweis zum Entwässerungsystem ergänzt worden. Die
wasserrechtliche Genehmigung liegt bislang noch nicht vor.
Alle eingegangenen Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren
wurden zwischenzeitlich ausgearbeitet. Die Abwägung liegt bei.
Der nächste Verfahrensschritt ist
das ordentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2). Die Behörden
und Träger öffentlicher Belange haben noch einmal die Möglichkeit, zu den
Planentwürfen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit wird erneut im Rahmen
einer öffentlichen Auslegung (mind. 30 Tage) beteiligt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter
Massengut- und Containerhafen“ an und
beschließt, das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des BauGB
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung
Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten
|
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |