Sitzung: 08.06.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/129/2023
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Am
23.03.2022 hat dieser den Plan anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens beschlossen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan Nr.
115 „Im Heidegrund“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan wurde bereits am 15. April 2020 durch ein Umlaufverfahren
gefasst.
Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2022 mit dem
Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und einer Bürgerversammlung durchgeführt wurde, konnte anschließend das
ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden. Den
Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der Verwaltungsausschuss am
07. Dezember 2022 gefasst.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut mit
Schreiben vom 18.01.2023 um Stellungnahme bis zum 22.02.2023 gebeten. Die
Entwurfsplanungen für die 24. Änderung des FNP und für den Bebauungsplan Nr.
115 „Im Heidegrund“ lagen zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der
Zeit vom 20. Januar 2023 bis einschließlich 22. Februar 2023 öffentlich für
jedermann aus. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden gewertet, gewürdigt und
abgewogen.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück hat im
ordentlichen Beteiligungsverfahren weitere Maßnahmen aufgrund des geplanten
Abrisses der vorhandenen Hofstelle im nordwestlichen Bereich gefordert. Die
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 115“ Im Heidegrund“ wurden
daraufhin nach einer weiteren Begehung und Begutachtung durch ein Fachbüro um
den Punkt 9.9 „Maßnahmen zur Vermeidung weiterer artenschutzrechtlicher
Verbotsbestände“ in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim
Landkreis Osnabrück ergänzt.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine
Gründe, die zu einer Änderung bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, da die
vorgenommene Ergänzung der Festsetzung lediglich eine klarstellende Bedeutung
hat, am Planentwurf ändert sich inhaltlich nichts. Der Feststellungs- und
Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegenden Abwägungen, welche ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses werden.
Anschließend stellt der Rat die 24. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ sowie die Begründung als Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |