Sitzung: 08.06.2023 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/130/2023
Um den Ausbau regenerativer Energien, hier Biogas, explizit zu fördern
und einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Ziele zum Klimaschutz und zur
Energieversorgung zu leisten, hat der Verwaltungsausschuss mehrheitlich in
seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 29. Änderung
des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 122
„Biogasanlage Bohmte-Nord“ gefasst. Ziel der Planung ist die Erhaltung und
Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage Bohmte-Nord.
Durch die Erweiterung kann die Produktion von bisher 11 Mio kWh Biogas
pro Jahr auf rd. 38 Mio kWh Biomethan pro Jahr aus regionalem Wirtschaftsdünger
gesteigert werden.
Die Biogasanlage im Bereich
Bohmte-Nord, direkt an der Bahntrasse der Deutschen Bahn gelegen, wurde
seinerzeit als privilegiertes Vorhaben des dort ansässigen landwirtschaftlichen
Betriebes genehmigt. Die Anlage versorgt mittelbar über die Genossenschaft der
BürgerWärme auch gemeindliche Liegenschaften wie z.B. die Bäder, die Oberschule
oder den Bohmter Kotten.
Für das Plangebiet soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Biogasanlage“ festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl wird mit 0,6
festgesetzt, einzelne Anlagen dürfen eine Höhe von 23 m nicht überschreiten.
Zulässig sind Gebäude, Anlagen und Nebenanlagen, die diesem Betrieb dienen.
Dazu gehören u.a. die bereits bestehende Biogasanlage sowie die neuen baulichen
Anlagen / Anlagenteile / Nebenanlagen:
- Die bereits bestehende Biogasanlage mit Vorlagebehälter mit
geruchsmindernder Abdeckung, zwei Fermentern, einem Nachgärer mit Tragluftdach,
einem Gärrestlager mit gasdichter Abdeckung, einem separaten Gasspeicher, einer
Fahrsiloanlage, zwei BHKWs mit Trafostation, einem Sat-BHKW und einer Gasfackel
- Die neuen baulichen Anlagen / Anlagenteile mit drei Gärbehältern (zwei
Fermenter und ein Nachgärer), zwei Gärrestelager mit Gasspeicherdach, einem
Feststoffeintrag mit Aufbereitungs- und Anmaischsystem, einem Separator, einer
Gasreinigung mit einer externen Entschwefelung und Aktivkohlefiltern, einer
Gasfackel und einer Einspeiseanlage ins Erdgasnetz.
Im nächsten
Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die
Planungsabsichten informiert und zur Äußerung im Hinblick auf den Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BAUGB aufgefordert.
Die
Vorentwurfsplanung mit Planzeichnung und Begründung sowie Scoping-Unterlagen
für beide Bauleitplanverfahren sind der Vorlage beigefügt. Auf die Ausführungen
in den Unterlagen wird verwiesen.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss erkennt die Planvorentwürfe und die Begründungen hierzu an
und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |