Sachverhalt:

Die Raumordnung in Deutschland wird auf den unterschiedlichen Ebenen der Gebietseinheiten und dementsprechend mit unterschiedlichen Detaillierungsgraden entwickelt. Dabei hat die Raumplanung das Ziel die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von Gebietseinheiten zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung als Lebensraum sicherzustellen.

 

Auf Bundesebene erfolgt nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) die Entwicklung der räumlichen Gesamtplanung für Deutschland. Die Planungsgrundsätze werden in den Landesraumordnungsprogrammen auf Landesebene detaillierter entwickelt, ergänzt und in den Landesraumordnungsprogrammen (LROP) festgeschrieben.

 

Diese LROP bilden wiederrum die Grundlage für die Erstellung von Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP). Planungsbehörden sind die Landkreise.

 

Das RROP stellt wiederrum die Grundlage für die gemeindliche Bauleitplanung dar, die auf kommunaler Ebene in Form des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung von Bebauungsplänen mündet.

 

Das derzeit im Landkreis Osnabrück gültige Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) wurde im April 2005 in Kraft gesetzt. Es wurde in den Jahren 2010 und 2013 in Teilen fortgeschrieben und wird im Frühjahr 2025 seine Gültigkeit durch Fristablauf verlieren. Daher erstellt der Landkreis Osnabrück derzeit ein neues RROP, welches deutlich umfangreichere und detailliertere Festsetzungen enthält als das bisher gültige RROP.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen im Kontext von Energiewende und Klimawandel wurden bei der Entwicklung des RROP im Besonderen Themen wie

 

·         Hochwasserschutz

·         Windenergieanlagen

·         Klimaschutz

·         Torferhalt

·         Rohstoffgewinnungsgebiete

 

in der Neuauflage fokussiert. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für zukünftige bauliche Entwicklungen in der Gemeinde Bohmte.

 

Insbesondere die Ausweisung von Flächen zur Erstellung von Windenergieanlagen nimmt einen bedeutenden Raum in der Raumplanung ein. Der Bund hat die Länder mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ verpflichtet, entsprechende Flächen mit einer definierten Zielgröße für diese Zwecke auszuweisen. In diesem Zusammenhang wird auf die dieser Vorlage beigefügte Karte für die zukünftigen Windvorrangflächen verwiesen.

 

Im Zuge der Sitzung wird darüber hinaus in groben Zügen über die wesentlichen Inhalte des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2025 des Landkreises Osnabrück informiert.

 

Jede/r BürgerIn ist aufgerufen, Eingaben zu den nun erstellten Planungen zu machen. Der Landkreis Osnabrück führt im Zeitraum zwischen dem 25. Mai 2023 und dem 26. Juni 2023 eine sog. erste Offenlage durch.

 

Die Unterlagen können im Internet unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung eingesehen werden.

 

Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch an den Landkreis Osnabrück gerichtet werden.

 

Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Osnabrück verwiesen, welche dieser Vorlage als Datei ebenfalls beigefügt ist.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt die erläuternden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt