Sitzung: 07.06.2023 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/145/2023
Für das Bundesförderprogramm zur Sanierung des Lesegartens, des
Sportplatzes und des Jugendtreffs ist mit Datum vom 12.05.2023 der
1. Änderungsbescheid ergangen.
Im Zusammenhang mit der jetzigen Vorbereitung der Ausschreibung durch das
beauftragte Planungsbüro Brinkmann + Deppen kam die Frage auf, was mit den auf
dem Sportplatz stehenden Gedächtnissteinen passiert. Hierbei handelt es sich um
zwei Gedenksteine mit den Jahreszahlen der beiden Weltkriege sowie einem Stein,
der dem Andenken von Heinz Heuer gewidmet ist.
Aus dem der Vorlage beigefügten Foto und Presseartikel sind der jetzige
Standort auf dem Sportplatz ersichtlich sowie der Hintergrund der Gedächtnissteine,
die anlässlich der Einweihung des Sportplatzes 1961 aufgestellt worden sind.
Auf dem Foto ist zudem zu erkennen, dass die Pflege im Umfeld der Steine
erhöhten Aufwand bedeutet, da eine Pflege mit Fahrzeugen nicht möglich ist.
Im Zuge der Sanierung des Sportplatzes, der u. a. auch die Erneuerung der
Zaunanlage vorsieht, sind die Gedenksteine ohnehin aufzunehmen und zu lagern,
damit es während der Bauarbeiten zu keiner Beschädigung kommt.
Da im Zusammenhang mit der Sanierung des Sportplatzes auch das Umfeld des
Bohmter Kottens neugestaltet wird, kam die Idee auf, dort den Steinen einen
würdigen neuen Standort in der Nähe zum Sportplatz zu geben. In dem Plan zum
Lesegarten wurde einmal im nordwestlichen Bereich nahe der Tennisplätze ein
möglicher Standort eingezeichnet.
Seitens der Verwaltung wird dieser Standort befürwortet, da sie auf dem
Sportplatz nur von dessen Nutzern gesehen werden, während sie bei dem Standort
am Kotten der Öffentlichkeit zugänglich sind und damit von einem größeren
Personenkreis wahrgenommen werden können.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beschließt die drei Gedächtnissteine, die derzeit auf dem Gelände des Sportplatzes Jahnstraße stehen, im Zuge der Sanierungsarbeiten auf den neuen Standort beim Bohmter Kotten aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |